ArbG Mannheim bestätigt Kündigung rechtsextremen Erziehers

Zitiervorschlag
ArbG Mannheim bestätigt Kündigung rechtsextremen Erziehers. beck-aktuell, 20.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193371)
Ein Erzieher mit einem rechtsextremen Weltbild darf nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim fristlos entlassen werden. Das Gericht wies am 19.05.2015 die Klage des Betroffenen gegen die Stadt Mannheim ab. Aufgrund der fehlenden Eignung des Klägers für die Tätigkeit als Horterzieher sei es der Stadt nicht zumutbar, den Mann "auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen" (Az.: 7 Ca 254/14).
Teilnahme an NPD-Veranstaltungen wird Erzieher zum Verhängnis
Der Erzieher wurde am 23.05.2014 entlassen. In der Beurteilung des Falles attestierte das ArbG dem Kläger ein rechtsextremes Weltbild und Gewaltbereitschaft. Es führte dazu den Facebook-Auftritt des Klägers, seine Teilnahme an NPD-Veranstaltungen und das Tragen einschlägiger Szene-Kleidung an.
Betreuung von Kindern «besonders sensibler Bereich»
Die Betreuung von Kindern im Alter von sechs bis 14 Jahren sei "ein besonders sensibler Bereich, in dem erhöhte Maßstäbe anzulegen sind", so das Gericht. Die Stadt Mannheim habe daher begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Beschäftigten haben dürfen und sei zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- ArbG Mannheim
- Urteil vom 19.05.2015
- 7 Ca 254/14
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ArbG Mannheim bestätigt Kündigung rechtsextremen Erziehers. beck-aktuell, 20.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193371)



