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ArbG Frankfurt am Main

Fristlose Kündigung des DFB-Vize-Generalsekretärs Stefan Hans unwirksam

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Der Deutsche Fußball-Bund hat im Prozess gegen seinen langjährigen Vize-Generalsekretär Stefan Hans eine erste Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärte die fristlose Kündigung des 54-Jährigen in einem Teilurteil für unwirksam. In einem weiteren Termin am 08.11.2016 geht es noch um eine ordentliche Kündigung und eine mögliche Abfindungszahlung.

DFB will mögliche Berufung noch prüfen

Ein Gerichtssprecher bestätigte am 11.08.2016 einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Der DFB will diese Entscheidung "sorgfältig prüfen und dann über die Einlegung der Berufung gegen das Teilurteil entscheiden", sagte ein Sprecher dem Blatt.

DFB wirft Hans Verletzung seiner Informationspflicht bei Aufklärung der WM-Affäre vor

Der DFB hatte seinem Stellvertretenden Generalsekretär im November 2015 im Zuge der WM-Affäre fristlos gekündigt, weil er seine Informationspflicht bei der Aufklärung dieses Skandals verletzt haben soll. Hans war unter anderem derjenige, der im Herbst 2015 im DFB-Archiv den dubiosen Vertragsentwurf zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und dem korrupten früheren FIFA-Funktionär Jack Warner aus der Zeit kurz vor der Vergabe der WM 2006 fand. Der langjährige Spitzenfunktionär soll diesen zunächst nicht weitergegeben haben. Hans bestreitet das jedoch und klagte gegen seine fristlose Kündigung.

Hans lehnte Abfindung in Millionenhöhe vorsehenden Vergleichsvorschlag ab

Eine gütliche Einigung in diesem Rechtsstreit war erst Ende Juli 2016 gescheitert. Da lehnte Hans einen Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts ab, der unter anderem eine Abfindung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro vorsah.