ArbG Berlin weist GEW-Klage gegen Anwendung tariflicher Entgeltordnung auf angestellte Lehrer in Berlin ab

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ArbG Berlin weist GEW-Klage gegen Anwendung tariflicher Entgeltordnung auf angestellte Lehrer in Berlin ab . beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181906)
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin (GEW) ist mit ihrer Klage gegen das Land Berlin gescheitert, auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte die Anwendung tariflicher Vorschriften zur Eingruppierung und Vergütung nicht anzuwenden, die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurden. Das Arbeitsgericht Berlin verneinte eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit der GEW (Urteil vom 16.12.2015, Az.: 21 Ca 11278/15).
GEW klagt gegen Anwendung tariflicher Entgeltordnung auf angestellte Lehrer
Das Land Berlin gehört der TdL an und vergütete seine angestellten Lehrkräfte bislang nach eigenen "Lehrerrichtlinien". Die TdL einigte sich mit der dbb Beamtenbund und Tarifunion auf einen "Tarifvertrag über die Eingruppierung und Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)", der am 01.08.2015 in Kraft trat. Die Verhandlungen zwischen der TdL und ver.di über einen derartigen Tarifvertrag blieben demgegenüber ohne Erfolg. Das Land Berlin hob seine Lehrerrichtlinien zum 31.07.2015 auf und wendet den TV EntgO-L seitdem auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte an. Dagegen richtete sich die Unterlassungsklage der GEW, die unter anderem ihre Koalitionsfreiheit beeinträchtigt sah.
ArbG: Weitere Anwendung der Lehrerrichtlinien kein von Koalitionsfreiheit geschütztes Ziel
Das ArbG hat die Unterlassungsklage abgewiesen. Die Koalitionsfreiheit der GEW berechtigte sie nicht, die Anwendung des Tarifvertrags einer anderen Gewerkschaft auf Arbeitnehmer zu verhindern, die ihr – der GEW – nicht angehörten. Ferner sei das Ziel, weiterhin die Anwendung der Lehrerrichtlinien zu erreichen, nicht durch die Koalitionsfreiheit geschützt. Denn bei diesen Richtlinien handele es sich nicht um tarifvertragliche Vorschriften. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- ArbG Berlin
- Urteil vom 16.12.2015
- 21 Ca 11278/15
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ArbG Berlin weist GEW-Klage gegen Anwendung tariflicher Entgeltordnung auf angestellte Lehrer in Berlin ab . beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181906)



