Bushido gewinnt Rechtsstreit mit Abou-Chaker-Bruder

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Bushido gewinnt Rechtsstreit mit Abou-Chaker-Bruder . beck-aktuell, 31.07.2026 (abgerufen am: 31.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203196)
Nach der Trennung streiten sich der Rapper und sein früherer Manager um viel Geld. Auch ein Bruder von Arafat Abou-Chaker reicht eine Klage ein. Es geht um eine Kündigung und um 180.000 Euro.
Bushido veranlasste vor mehr als acht Jahren in einem Streit um 180.000 Euro die Kündigung eines Bruders seines einstigen Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker. Das ArbG Berlin entschied nun zugunsten des Rappers und wies die Kündigungsschutzklage des 48-jährigen Bruders überwiegend ab (Urteil vom 31.07.2026 – 13 Ca 2144/26). Der 47-jährige Bushido und der Kläger waren zum Prozess nicht persönlich erschienen.
Rapper Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, und sein einstiger Manager Arafat Abou-Chaker waren lange Jahre ein erfolgreiches Gespann in der Musikbranche. Seit ihrer Trennung im Jahr 2018 aber streiten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht.
Der 48-jährige Bruder des Ex-Managers war als Objektbetreuer in einer Immobiliengesellschaft tätig, deren Gesellschafter damals Bushido und Arafat Abou-Chaker waren. Im März 2018 hatte der Bruder 180.000 Euro vom Konto des Unternehmens abgehoben und an Arafat Abou-Chaker ausgehändigt. Auf Veranlassung von Bushido hatte die Immobiliengesellschaft danach das Arbeitsverhältnis des Objektbetreuers bis Sommer 2018 mehrmals gekündigt.
"Rein persönliche Fehde"
Strittig ist laut ArbG Berlin in dem Verfahren, ob auch Bushido - wie vom Bruder Abou-Chakers behauptet - der Abhebung des Geldes zugestimmt hatte. Den Vorwurf, er habe dies vor dem Arbeitsgericht im August 2018 unrichtig behauptet, habe der Bruder "nicht ausreichend widerlegen können", hieß es. Daher sei prozessual davon auszugehen, dass die von Bushido erhobenen Vorwürfe wahr sind und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigten.
Die erste der Kündigungen – die außerordentliche Kündigung vom 08.06.2016 – sei aus formalen Gründen unwirksam gewesen. Das Arbeitsverhältnis sei dann aber durch eine zweite außerordentliche Kündigung vom 30.08.2018 wegen versuchten Prozessbetrugs einen Tag nach der damaligen Verhandlung wirksam aufgelöst worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Streit um die abgehobenen 180.000 Euro wurde zwischenzeitlich in einem anderen Verfahren vor dem OLG Brandenburg rechtskräftig entschieden. Daher habe sich die Forderung von Bushido gegen seinen ehemaligen Manager und Geschäftspartner schon vor dem Abschluss des jetzigen Verfahrens erledigt.
Die Anwältinnen des 48-Jährigen sagten in der aktuellen Verhandlung, die Kündigung sei aus einem "sachfremden Motiv" erfolgt. Es sei eine "rein persönliche Fehde mit dem Mitgesellschafter" zulasten ihres Mandanten ausgetragen worden.
Urteil im jahrelangen Strafprozess rechtskräftig
Die Folgen der Trennung von Bushido und seinem Ex-Manager, der als Berliner Clan-Chef gilt, beschäftigen die Justiz seit Jahren. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein Strafprozess vor dem LG Berlin. Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger - und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers.
Rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sprachen die Richter Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch von den Hauptvorwürfen frei. Allerdings wurde der inzwischen 50-Jährige zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 900 Euro) verurteilt, weil er Gespräche mitgeschnitten hatte. Das Urteil bestätigte der BGH.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- mit Material der dpa
- ArbG Berlin
- Beschluss vom 31.07.2026
- 13 Ca 2144/26
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