Risiko für Gewerkschaften durch BAG-Urteil zum Fluglostenstreik gestiegen

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Risiko für Gewerkschaften durch BAG-Urteil zum Fluglostenstreik gestiegen. beck-aktuell, 01.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172326)
Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern hat sich das finanzielle Risiko für Gewerkschaften bei Arbeitskämpfen durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.07.2016 zur Schadensersatzpflicht der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) für den Streik der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen im Jahr 2012 deutlich erhöht. Während der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler die Risikoerhöhung für unzumutbar hält, spricht der Bonner Arbeitrechtler Gregor Thüsing von "zumutbaren Erschwernissen".
BAG: GdF muss für rechtswidrigen Vorfeldstreik Schadensersatz leisten
Das BAG (Az.: 1 AZR 160/14) hatte den Streik für rechtswidrig erklärt und dem Betreiber Fraport Schadenersatz zugesprochen - es geht um bis zu 5,2 Millionen Euro. Grund war, dass einzelne Streikforderungen der kleinen Lotsengewerkschaft noch der Friedenspflicht unterlagen. Das BAG machte deutlich, dass bereits ein einziger Verstoß bei der Friedenspflicht einen Arbeitskampf rechtlich infrage stellt.
Thüsing: Kleine Gewerkschaften durch gestiegenes Streikrisiko nicht benachteiligt
Nun gelte bei Arbeitskämpfen im übertragenen Sinne, "ein faules Ei verdirbt das Omelett", sagte Thüsing. Der Bonner Professor für Arbeitsrecht sprach von einer überraschenden Entscheidung. "Es ist bemerkenswert, dass das Bundesarbeitsgericht erstmals ernst gemacht hat mit Schadenersatz bei einem Streik." Das könnte dazu führen, dass Schadenersatzforderungen bei Streikfehlern der Gewerkschaften in der Zukunft häufiger zu finanziellen Konsequenzen führen. Eine Benachteiligung kleiner Gewerkschaften wie der GdF, die mit ehrenamtlichen Funktionären agiert, sieht Thüsing nicht. Alle Gewerkschaften müssten nun genau prüfen, mit welchen Forderungen sie in Arbeitskämpfe ziehen.
Däubler vermisst Differenzierung und sieht unzumutbare Erhöhung des Streikrisikos
Der Bremer Professor Däubler sagte, bereits jetzt würden die Arbeitgeber nach seiner Beobachtung genau ausloten, ob sie rechtlich gegen Streiks vorgehen können. "Nun müssen die Gewerkschaften noch vorsichtiger sein." Däubler hätte sich eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderung bei Streiks vom Bundesarbeitsgericht gewünscht. "Dass jede, auch unbedeutende Forderung bei Verletzung der Friedenspflicht zu einem rechtswidrigen Streik führen kann, halte ich nicht für richtig", sagte er. "Das Streikrisiko ist aus meiner Sicht in unzumutbarer Weise gestiegen", so Däubler.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Risiko für Gewerkschaften durch BAG-Urteil zum Fluglostenstreik gestiegen. beck-aktuell, 01.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172326)



