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VGH Kassel verpflichtet Bundesbank zum Ersatz zerrissener Geldscheine

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Die Deutsche Bundesbank muss einer alten Frau, die aus Angst vor Einbrechern Geldscheine im Wert von 18.500 Euro zerrissen und die Schnipsel im Eisfach versteckt hatte, die zerstörten Banknoten ersetzen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden. Zwar schließe nach einem Beschluss der Europäischen Zentralbank die vorsätzliche Zerstörung von Banknoten einen Anspruch auf Ersatz aus. Die Frau sei aber geistig verwirrt und daher gutgläubig im Sinn des EZB-Beschlusses gewesen (Az.: 6 A 682/15).

Bundesbank lehnte Ersatz ab

Aus Angst vor Einbrechern hatte die heute fast 90-jährige Klägerin 37 Banknoten im Wert von je 500 Euro zerrissen und die Schnipsel im Eisfach versteckt. Die Bundesbank weigerte sich unter Hinweis auf einen bindenden Beschluss der Europäischen Zentralbank, die Banknoten zu ersetzen, weil sie vorsätzlich zerstört worden seien. Im Namen der Klägerin erhob deren Enkelin und Betreuerin dagegen Klage. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte diese in erster Instanz abgewiesen.

VGH: Gutgläubiges Handeln infolge geistiger Verwirrtheit

Die anschließend eingelegte Berufung hatte Erfolg. Der VGH hat die Deutsche Bundesbank zum Ersatz der Banknoten verpflichtet. Er nahm an, dass sich die Klägerin zum Zeitpunkt der Beschädigung der Banknoten in einem krankheitsbedingten Zustand geistiger Verwirrtheit befunden habe und damit gutgläubig im Sinn des genannten EZB-Beschlusses gewesen sei. Ein solches gänzlich ungewöhnliches Verhalten entspreche nicht dem eines geistig gesunden Menschen, so der VGH. Er folgte damit den Argumenten des Anwalts der Frau, Alexander Pasquazi, der vorgetragen hatte, seine Mandantin sei stark verwirrt und dement und immer schwerer ansprechbar. Dies belege auch ein – allerdings erst nach Bekanntwerden des Vorfalls Anfang 2014 erstelltes – Gutachten.

Bundesbank erstrebte Rechtssicherheit für künftige Fälle

Die Vertreter der Bundesbank hatten in der Verhandlung am 23.03.2016 erklärt, es gebe kein finanzielles Interesse der Bundesbank. Ihnen gehe es darum, Sicherheit zu erhalten, wie künftig mit solchen Fällen umgegangen werden solle. "Das ist für alle Zentralbanken in Europa von Interesse, die den EZB-Beschluss umsetzen", hatte ein Bundesbank-Jurist gesagt. Denn ähnlich seien Fälle, bei denen Geld in betrunkenem Zustand zerstört werde. Die Bundesbank hat 2015 rund 30.000 Anträge zur Erstattung von beschädigtem Geld bekommen. 2015 wurden rund 44 Millionen Euro erstattet. Die Erstattungsquote lag bei über 90%.

Erstattungsvoraussetzungen

Um kaputte Geldscheine von der Bundesbank erstattet zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Zunächst einmal müssten mehr als 50 Prozent der Banknote noch vorhanden sein, sagt Rainer Elm vom Analysezentrum der Bundesbank in Mainz. "Kleinere Teile ersetzen wir in der Regel nicht." Zudem wird das Geld nicht gegen neue Scheine getauscht, wenn es aus einer Straftat, also etwa aus einem Diebstahl oder Raub, stammt und dabei beschädigt wurde, zum Beispiel mit spezieller Farbe, die Banken einsetzen. Der Bestohlene bekommt dagegen natürlich beschädigtes Geld ersetzt.

Kurioser Fall, aber kein Einzelfall

Fälle von aufgefundenen Geldschnipseln sorgen immer wieder für Aufsehen. Erst im Sommer 2015 wurden in Darmstadt 23 Stellen bekannt, an denen Teile von 500-, 100- und 50-Euroscheinen entdeckt wurden. In mindestens einem Fall lagen die Schnipsel mitten auf der Straße. Insgesamt handelte es sich um fast 20.000 Euro. Auch Monate danach hat die Polizei noch keine Erklärung, woher das Geld stammen könnte, wie ein Sprecher am 23.03.2016 sagte. Hinweise auf eine Straftat gebe es nicht. Schlagzeilen machte Ende 2015 auch eine ältere Frau in einem Seniorenheim südlich von Wien. Nachdem die 85-Jährige gestorben war, fand die Polizei in ihrem Zimmer einen Haufen säuberlich zerschnittener Geldscheine - insgesamt 950.000 Euro. Glück für die Erben: Die Österreichische Nationalbank ersetzte in diesem speziellen Fall das Geld.