Polizistin wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu Geldstrafe verurteilt

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Polizistin wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu Geldstrafe verurteilt. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186071)
Eine Polizistin ist wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Rheinberg am Niederrhein sah es als erwiesen an, dass die 39-Jährige interne Informationen aus einem Polizeicomputer ausgedruckt und an einen Mann mit Kontakten zum Rotlichtmilieu weitergegeben hatte. Der mitangeklagte Mann wurde wegen Anstiftung zur Tat verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafe gefordert
Damit blieb das Strafmaß (120 Tagessätze zu 65 Euro) deutlich unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt hatte. In der Anklageschrift waren der Beamtin ursprünglich acht Fälle von Geheimnisverrat vorgeworfen worden. In allen ging es um Informationen, die mit Ermittlungen im Rotlichtmilieu zu tun hatten.
Schwere Verfehlungen als Vertrauensperson
In der Urteilsbegründung sprach die Richterin von einer "mittelbaren Gefährdung öffentlicher Interessen“. Als Vertrauensperson habe die Beamtin "schwere Verfehlungen“ begangen. Die Polizistin hatte die Vorwürfe bestritten. Die Richterin schloss jedoch aus, dass es sich bei den Vorgängen um eine Häufung von Zufällen gehandelt habe.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Polizistin wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu Geldstrafe verurteilt. beck-aktuell, 22.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186071)



