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AG München spricht Viehhändler nach Verletzung einer Joggerin durch ausgebüxte Kuh frei

Vergessene Anrechte

Die Attacke einer entwischten Kuh auf eine Joggerin ist für einen Viehhändler vor dem Amtsgericht München mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Urteil entsprach dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3.500 Euro gefordert, da ihrer Ansicht nach ein schlampiges Abstellen des Transportfahrzeugs dem Rindvieh eine Lücke zwischen Anhänger und Schutzgatter gelassen und ihm so das Entkommen ermöglicht hat. Dazu habe die Polizei aber keine ausreichenden Feststellungen getroffen, befand der Richter.

Für Kuh endete Ausflug tödlich

Die Kuh war frühmorgens am 02.09.2014 beim Entladen auf dem Schlachthof ausgerissen und hatte auf ihrer panischen Flucht an der Oktoberfestwiese eine junge Joggerin niedergetrampelt. Die jetzt 30 Jahre alte Frau erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung und Prellungen am ganzen Rücken. Sie leidet nach ihren Angaben immer noch unter Angstzuständen und ist in psychotherapeutischer Behandlung. Für die Kuh endete die Flucht tödlich. Die Polizei besorgte sich nach vergeblichen Schüssen aus ihren Dienstpistolen ein Gewehr mit großkalibriger Munition und streckte das etwa 750 Kilogramm schwere Tier unterhalb der Bavaria an der Theresienwiese nieder.

Vieh entgegen staatsanwaltlicher Annahme nicht allein abgeladen

Zwei Zeugen konnten nicht genau sagen, wie das Rind entkommen konnte. Einer von ihnen, ein Metzger beim Schlachthof, bestätigte die Aussage des Angeklagten, er sei "wie immer" beim Entladen des Viehs dabei gewesen. "Ich habe nie alleine abgeladen“, hatte der Viehhändler versichert. Die Staatsanwaltschaft war vom Gegenteil ausgegangen.

Experte sieht Schlachthof ab Entladen in der Verantwortung

Der Richter glaubte dem Angeklagten: "Er hat die Vorschrift erfüllt“. Auch war nach der Aussage eines Experten der Berufsgenossenschaft der Viehhändler für das Geschehen ohnehin nicht zuständig. Ab dem Entladevorgang, so der Sachgebietsleiter, liege die Verantwortung beim Schlachthof. Diese Auffassung hatte die Verteidigung von Anfang an vertreten. Der Schlachthof habe dem auch Rechnung getragen und mittlerweile noch zwei Extra-Tore installiert.