Bewährungsstrafen für Helfer der Kino.to-Betreiber

Zitiervorschlag
Bewährungsstrafen für Helfer der Kino.to-Betreiber. beck-aktuell, 13.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186606)
Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie der Amtsrichter Mathias Winderlich am 13.10.2015 mitgeteilt hat.
Angeklagte und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel
Die Männer hatten gestanden, für Kino.to ohne Lizenz Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Filme und Serienfolgen hoch. Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1.500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.
Täter legten umfassende Geständnisse ab
Ursprünglich sollte der Prozess am 13.10.2015 weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am 12.10.2015 das Urteil. Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Bewährungsstrafen für Helfer der Kino.to-Betreiber. beck-aktuell, 13.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186606)



