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AG Kassel

Kagida-Organisator in Judenhetze-Prozess zu Geldstrafe verurteilt

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Wegen Judenhetze bei Facebook hat das Amtsgericht Kassel den Organisator der Kasseler Pegida-Demonstrationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der beanstandete Kommentar sei zudem geeignet zur Aufstachelung gewesen, sagte der Richter am 18.08.2016. Er verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro. "Es gibt keinen harmlosen Fall von Volksverhetzung", betonte der Richter.

"Anreiz zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden"

Auf Facebook war 2014 ein Foto eines mutmaßlich toten Kleinkindes zu sehen. Es war mit einem Kommentar versehen, der laut Anklage geeignet war, "einen Anreiz zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden zu geben". Ein Staatsschutz-Ermittler der Kasseler Polizei hatte den Eintrag bei einer Internetrecherche zu Veranstaltungen von "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) entdeckt.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung

Der 48 Jahre alte Angeklagte hatte den Eintrag bestritten und erklärt, Facebook habe das Profil Monate zuvor gesperrt, und er habe keinen Zugriff mehr darauf gehabt. Zudem sei der Eintrag nicht volksverhetzend, sagte die Verteidigerin und plädierte deshalb auf Freispruch. Der Angeklagte hatte gemutmaßt, politische Gegner aus der linken Szene könnten in das Profil eingedrungen sein, die Seite über Monate weitergeführt und den betreffenden Eintrag verfasst haben. Dies sei unglaubwürdig, urteilte der Richter. "Der Angeklagte hat gezeigt, dass er tief in der rechtsextremen Beziehung verflochten ist." Aber: "Die allergrößte Nummer sind sie auch nicht." Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat eine Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung gefordert.

Rund ein Dutzend Teilnehmer bei letzter Veranstaltung

Die Pegida-Bewegung "Kassel gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Kagida) demonstriert seit 2014 montags. Die bislang letzte Veranstaltung dieser Art Ende Mai hatte laut Polizei rund ein Dutzend Teilnehmer.