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AG Frankfurt am Main stellt Strafverfahren gegen Bäcker wegen Verkaufs von Potenzmitteln ein

Schutz des Anwaltsberufs

Weil er in seiner Bäckerei-Filiale unerlaubte Potenzmittel verkaufsfertig gelagert hat, muss ein Geschäftsmann 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen den 39-Jährigen am 26.07.2016 vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen geringer Schuld eingestellt.

In Deutschland nicht zugelassenes türkisches Potenzmittel verkauft

Ein Lebensmittelkontrolleur hatte in der Bäckerei-Filiale in Frankfurt unter der Verkaufstheke und dem Brötchenregal rund 4,5 Kilogramm türkische Mittel zur Potenzsteigerung in Tabletten- und Pulverform sichergestellt. Die Mittel sind in Deutschland nicht erlaubt. Dem Kontrolleur sagte der Geschäftsmann, er habe immer wieder die Mittel an Kunden verkauft. Der Kontrolleur gab im Zeugenstand an, in der Backfiliale schon vor zwei Jahren Potenzmittel gefunden zu haben. "Sie sind ein Bäckereiverkäufer und kein Apotheker“, habe er deshalb dem Geschäftsmann gesagt.

Wegen Schwierigkeiten bei Beweisführung Verfahrenseinstellung angeregt

Vor Gericht äußerte der Geschäftsmann sich nicht mehr zu den Vorwürfen. Weil er vor seiner Aussage möglicherweise von dem Kontrolleur nicht ordnungsgemäß über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden war, sah das Gericht Schwierigkeiten bei der Beweisführung und regte die Einstellung des Verfahrens an.