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AG Frankfurt am Main

Bewährungsstrafe für mehrfach straffälligen Staatsanwalt

Vollzeit mit der Brechstange?

Ein Staatsanwalt ist wegen einer Reihe von Straftaten vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 38-Jährige 8.000 Euro an eine Polizeistiftung zahlen. Er hatte unter anderem einen Polizisten geschlagen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten beantragt, die das Ende der Beamtenlaufbahn für den Angeklagten zur Folge gehabt hätte.

Vorwurf: Amtsmissbrauch und diverse andere Strafdelikte

Das Gericht ging in seinem Urteil vom 12.09.2016 unter anderem von Amtsmissbrauch, Beleidigung, Körperverletzung und einem Missbrauch des Notrufs aus.Der seit knapp einem Jahr vom Dienst bei der Staatsanwaltschaft in Gießen suspendierte Jurist hatte an die Ehefrau eines Bekannten ein Schreiben mit dem Briefkopf seiner Behörde geschickt und ohne dienstliche Veranlassung die Herausgabe diverser Gegenstände verlangt. Die Frau lebte seinerzeit getrennt von ihrem Mann. Es ging unter anderem um eine Skiausrüstung. Zuvor hatte der Staatsanwalt während eines Streits mit Türstehern einer Frankfurter Diskothek nach Auffassung des Gerichts ohne Not die Polizei gerufen. Der dritte Vorfall spielte in Gießen, wo der Mann stark betrunken als Beifahrer bei einer Verkehrskontrolle einen Beamten schlug und ihn beleidigte.

Laufendes Disziplinarverfahren ruht derzeit

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten beantragt, die das Ende der Beamtenlaufbahn für den Angeklagten zur Folge gehabt hätte. Sollte die zehnmonatige Strafe rechtskräftig werden, wird das laufende Disziplinarverfahren gegen ihn mit ungewissem Ausgang fortgeführt. Ob die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz geht, war zunächst noch nicht klar.