Gericht hebt Bescheid auf

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Gericht hebt Bescheid auf. beck-aktuell, 09.06.2026 (abgerufen am: 09.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199521)
Ein Feuerwehrmann zieht wegen einer Tempoüberschreitung während einer Einsatzfahrt vor Gericht – und bekommt recht. Der Richter betonte die rechtliche Grauzone, die Fingerspitzengefühl erfordert.
Ein Feuerwehrmann aus Sachsen hat sich mit Erfolg gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf einer Einsatzfahrt gewehrt. Das AG Eilenburg sprach den 55-Jährigen aus Taucha bei Leipzig frei. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone sei nicht rechtens gewesen, begründete der Richter Peter Gottschaldt.
Daher sei in diesem Fall nur von einer Überschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen und nicht wie im Bußgeldbescheid der Stadt von 39. Zudem sei die Nutzung der Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge hier eindeutig wegen der Fahrt zu einer Brandmeldung gegeben. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
"Ich bin sehr erleichtert und mir fällt ein Riesenstein von der Seele. Ich hoffe, nun auch wieder besser schlafen zu können", sagte Ray Lange nach dem Urteil. Er war Anfang Mai vergangenen Jahres auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz wegen einer Brandmeldung an einer Grundschule in einer Baustelle mit Tempo 69 geblitzt worden. Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil in der Baustelle Tempo 30 angegeben war. Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Feuerwehrmann Widerspruch eingelegt.
Straßenverkehrsordnung lässt Spielraum
Konkrete Vorgaben, wie schnell Einsatzkräfte unterwegs sein dürfen, gibt es nicht. Laut § 35 StVO ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist – wenn also höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Je dringlicher der Einsatz sei, desto mehr dürften Einsatzkräfte von den Vorgaben abweichen, erläuterte der Richter. Im konkreten Fall habe es sich um eine Einbahnstraße gehandelt, die gut einsehbar war, und die Fuß- und Radwege waren umgeleitet. Zudem habe der 55-Jährige eine sehr große Fahrerfahrung. Ray Lange war 34 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr und hauptberuflich als Notfallsanitäter regelmäßig im Einsatz.
Der Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil Ray Lange nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen war. Zudem hatten sich einige Kameraden angeschlossen und ebenfalls den Dienst beendet oder sich in der Verantwortungsstufe zurücksetzen lassen.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
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