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Feuerwehr

Mehr Artikel zu diesem Tag

Mann muss Feuerwehreinsatz bezahlen
Asche in Biotonne entsorgt

Mann muss Feuerwehreinsatz bezahlen

Ein Mann hatte gegen Feuerwehrgebühren geklagt, nachdem sich seine Biotonne mit entsorgter Kaminasche entzündet hatte. Das VG Gießen sah den Brand als grob fahrlässig verursacht an. Dass der Mann seine Glut schon lange so entsorge, ändere daran nichts. 

Wehrführerin verliert Amt, aber nicht Status als Ehrenbeamtin
Nach Brandbrief der Feuerwehr

Wehrführerin verliert Amt, aber nicht Status als Ehrenbeamtin

Ein interner "Brandbrief" aus der Freiwilligen Feuerwehr führte zur Entlassung einer Gemeindewehrführerin. Das OVG Berlin-Brandenburg erlaubte der Kommune, die Leitungsfunktion aus Gründen des Brandschutzes sofort zu entziehen. Ehrenbeamtin bleibt sie vorerst. Beide Rechtspositionen seien strikt zu trennen.

"Meine Ehefrau war's" verhindert Feuerwehr-Rechnung nicht
Matratzen angezündet

"Meine Ehefrau war's" verhindert Feuerwehr-Rechnung nicht

Das Verbrennen von Matratzen im Garten löste einen Großeinsatz der Feuerwehr aus. Die Kosten dafür muss der Ehemann der eigentlichen Zündlerin tragen, hat das OVG Saarlouis entschieden. Denn der Mann habe nichts getan, um den Eindruck auszuräumen, er sei der (Mit-)Störer.

Hepatitis B bei Feuerwehrleuten als Berufskrankheit anzuerkennen

Hepatitis B bei Feuerwehrleuten als Berufskrankheit anzuerkennen

Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Kläger sei bei seiner Tätigkeit Infektionsgefahren besonders ausgesetzt gewesen, weil er dabei unvermeidbar Kontakt mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten hatte. Auf eine konkret nachgewiesene Infektionssituation komme es für die Anerkennung der Berufskrankheit nicht an.

Keine Feuerwehrgebühren für Spontan-Hilfe bei Reifenpanne

Keine Feuerwehrgebühren für Spontan-Hilfe bei Reifenpanne

Leistet die Feuerwehr bei einer Reifenpanne spontan Hilfe und wechselt den platten Reifen, kann sie dafür keine Feuerwehrgebühren erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden und dem Antrag einer Frau stattgegeben, die am Straßenrand auf den ADAC gewartet und dann spontan Hilfe von der vorbeifahrenden Feuerwehr erhalten hatte. Für eine Gebührenerhebung fehle es hier an einer Rechtsgrundlage.

Halterin havarierter Yacht muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen

Halterin havarierter Yacht muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen

Ist aufgrund der Havarie einer Yacht mit einer Gefahr zu rechnen und kommt es deswegen zu einem Feuerwehreinsatz, so kann die Halterin der Yacht zu den Kosten des Einsatzes herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn ein privates Abschleppunternehmen die Bergung kostengünstiger hätte vornehmen können und es nicht die Halterin war, die die Feuerwehr alarmiert hat. Dies hält das Verwaltungsgericht Koblenz fest.

Positiver HIV-Status steht Einstellung bei Feuerwehr nicht zwingend entgegen

Positiver HIV-Status steht Einstellung bei Feuerwehr nicht zwingend entgegen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt worden war, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen. Durch die Ablehnung der Einstellung allein wegen des positiven HIV-Status sei der Kläger diskriminiert worden.

Rettungsdienst muss Feuerwehrkosten für Transporthilfe erstatten

Rettungsdienst muss Feuerwehrkosten für Transporthilfe erstatten

Fordert ein Rettungsdienst (hier: Sanitätsorganisation) Hilfe der Feuerwehr beim Transport eines Patienten an, kann er wegen "Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben" zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die entsprechende Rechtsgrundlage im rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Keine Entschädigung für Einsatzzeiten von Studierenden bei Freiwilliger Feuerwehr

Keine Entschädigung für Einsatzzeiten von Studierenden bei Freiwilliger Feuerwehr

Studierende, die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind, haben in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung für ihre Einsatzzeiten. Eine solche steht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nur Berufstätigen oder Personen zu, die als Haupttätigkeit einen Haushalt führen. Studenten fielen nicht in diese Gruppen, hierin liege auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Rufbereitschaft eines Teilzeit-Feuerwehrmanns in Irland keine Arbeitszeit

Rufbereitschaft eines Teilzeit-Feuerwehrmanns in Irland keine Arbeitszeit

Die ständige Rufbereitschaftszeit eines teilzeitbeschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns, der nebenbei mit Genehmigung seines Arbeitgebers eine selbstständige berufliche Tätigkeit als Taxifahrer ausübt, stellt keine "Arbeitszeit" im Sinn der Arbeitszeitrichtlinie dar. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die ständige Abrufbarkeit dazu führen würde, dass er insgesamt in der Gestaltung seines Lebens und seiner anderen Tätigkeit erheblich beeinträchtigt würde, so der Gerichtshof der Europäischen Union.