AG Düsseldorf verurteilt 14-Jährige wegen Cybermobbing gegen Lehrer zu gemeinnütziger Arbeit

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Frank Christiansen: AG Düsseldorf verurteilt 14-Jährige wegen Cybermobbing gegen Lehrer zu gemeinnütziger Arbeit. beck-aktuell, 08.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175021)
Eine Schülerin hatte ihren Lehrer heimlich im Klassenraum fotografiert, das Bild auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht und mit dem – nicht nur grammatikalisch – bedenklichen Zusatz "Behinderter Lehrer ever" versehen. Dafür hat das Amtsgericht Düsseldorf die 14-Jährige jetzt verurteilt. Sie müsse wegen der Beleidigung ihres Lehrers 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sagte Amtsgerichtssprecher Marcel Dué am 07.06.2016.
Schülerin bedauert Tat, verteidigt aber Verhalten als "Retourkutsche"
Cybermobbing unter Schülern ist ein bekanntes Phänomen. Doch diesmal hat es einen Lehrer getroffen. Das Mädchen hatte die Tat vor Gericht gestanden und bedauert. Laut Aussage der Schülerin war ihr Verhalten eine Retourkutsche: Zuvor habe der Lehrer sie und andere Schüler fotografiert und die Bilder auf die Schul-Homepage gestellt. Darüber habe sie sich geärgert und ihrerseits zur Kamera gegriffen. Ob das stimmt, blieb am Prozesstag offen: Der Lehrer war nicht als Zeuge geladen.
Strafantrag statt schulinterner Sanktionen
Der 64-jährige Pädagoge an der Düsseldorfer Förderschule hatte einen ungewöhnlichen Weg abseits schulinterner Sanktionen beschritten: Er stellte Strafantrag. Deswegen wurde die Begebenheit vom November 2015 zum Fall für Amtsrichterin Carola Lange, die die Jugendstrafsache unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte. Sie habe soeben ja selbst erfahren, wie sich ein öffentlicher Spießrutenlauf anfühlt, hielt sie der Schülerin vor, als die durch das Spalier wartender Fotografen und Kameraleute den Saal betreten hatte. Problematisch sei, so das Gericht, dass sie die Beleidigung durch ihre persönlichen Facebook-Einstellungen nicht nur ihren Freunden, sondern auch den Freunden der Freunde öffentlich gemacht habe, also "einem relativ großen Personenkreis". Irgendjemand aus diesem Kreis hatte die Sache schließlich "gepetzt“ – so war dem Lehrer bekannt geworden, dass er am digitalen Pranger stand.
Positives Echo von Lehrerverband und Lehrergewerkschaft
"Wir finden es richtig, dass ein solcher Fall gerichtlich geklärt wird, denn die Zahl dieser Konflikte nimmt zu“, erklärte Udo Beckmann vom Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) in Dortmund. Viele Lehrer stünden durch Schule oder Schulaufsicht unter Druck, in der Öffentlichkeit nicht darüber zu sprechen, weil das ein schlechtes Licht auf die Schule werfen könnte. "Daher haben wir großen Respekt für den Kollegen, der jetzt vor Gericht gezogen ist. Das erfordert Mut", so der Verband weiter. Schulen sollten intern klare Regeln aufstellen, die festlegten, wie man mit sozialen Medien und dem damit verbundenen Mobbing umgehe. "Es ist zu hoffen, dass der Richterspruch eine positive Signalwirkung auslöst", sagte Dorothea Schäfer, die Landesvorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW. Lehrer müssten sich nicht beleidigen lassen.
Kritik von Landesschülervertretung
Anders sieht es die Landesschülervertretung: Dass der Lehrer gleich zur Anzeige gegriffen habe, zeuge von einem sehr bedauerlichen konfrontativen Umgang mit Konflikten. Die Schülervertreter meinten: "Als ausgebildeter Pädagoge sollte man andere Möglichkeiten finden.“
- dpa
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