Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
AG Dresden

Hohe Geldstrafe wegen Volksverhetzung für Pegida-Chef Lutz Bachmann

Rentenrebellen

Das Amtsgericht Dresden hat Pegida-Gründer Lutz Bachmann am 03.05.2016 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.600 Euro verurteilt. Strafrichter Hans Hlavka ließ unter Verweis auf Zeugenaussagen keinen Zweifel daran, dass er den 43-Jährigen für den Autor der Facebook-Kommentare vom September 2014 hält, in denen Flüchtlinge herabgewürdigt wurden und zum Hass gegen sie angestachelt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten gefordert hatte, hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Richter: Erklärung auf Pegida-Kundgebung "klares Schuldeingeständnis"

Laut Anklage hatte Bachmann Flüchtlinge bei Facebook unter anderem als "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack" beschimpft. Nachdem das durch die Medien ging, hatte seine Chatpartnerin Ausdrucke des Gesprächsverlaufs über einen Journalisten der Staatsanwaltschaft zugespielt. Der wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel bereits vorbestrafte Angeklagte hatte bestritten, dass diese Posts von ihm stammten. Richter Hlavka wertete Bachmanns Erklärung dazu bei einer Pegida-Kundgebung Anfang Februar 2016 als "klares Schuldeingeständnis". Bachmann hatte sich damals "für Worte entschuldigt, die jeder schon am Stammtisch benutzt hat".

Meinungsfreiheit greift nicht

Der Angeklagte könne sich auch nicht auf Meinungsfreiheit berufen, sagte Hlavka. Er habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört, begründete er das Urteil. Das nahm Bachmann emotionslos auf und schrieb während der rund 20-minütigen Begründung eifrig mit. Geäußert hat er sich auch am zweiten und letzten Verhandlungstag nicht. Die Verteidigerin verlangte Freispruch und betonte, dass ihr Mandant im geschlossenen Account gechattet habe. Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, bei Facebook keinen Nachweis für die Urheberschaft der umstrittenen Posts eingeholt zu haben. Mehrere Beweisanträge, unter anderem auf Anhörung eines Technikexperten von Facebook, waren abgelehnt worden.

Staatsanwaltschaft wird Urteil angreifen

Indes wird die Staatsanwaltschaft Dresden gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Ob Berufung oder Revision beantragt werde, sei aber noch
nicht entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am 04.05.2016. Er hatte auch aufgrund der vielen Vorstrafen Bachmanns eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert.