Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
AG Augsburg

18 Katzen in Mietwohnung rechtfertigen Kündigung

Ein Etappenziel ist erreicht

18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Mietwohnung sind zu viel und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und gab damit einem Vermieter Recht. Nachdem die Berufung der Mieter keinen Erfolg gehabt habe, sei das Urteil rechtskräftig, teilte eine Justizsprecherin am 24.11.2015 mit.

Nur eine Katze erlaubt

Der Vermieter hatte den Mietern beim Einzug vor vier Jahren erlaubt, in der Wohnung im dritten Stock eine Katze zu halten. Da mittlerweile aber viel mehr Tiere in der Wohnung gehalten wurden, beschwerten sich nach Angaben des Eigentümers die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses über den Gestank des Katzenurins im Treppenhaus.

AG bejaht Pflichtverletzung der Mieter

Die Mieter bestritten vor Gericht, dass es wegen der Katzen stinke. Außerdem seien es nur sieben erwachsene Tiere, die anderen elf Katzen seien erst wenige Wochen alt. Das Gericht sah dies anders. Es komme letztlich nicht auf die tatsächliche Geruchsbelästigung an. Selbst nur sieben erwachsene Katzen seien eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse.

Mehr zum Thema