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AG Ansbach

Drei Monate Haft wegen Beleidigung von Kriminalbeamten auf Facebook-Seite

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Weil er auf seiner Facebook-Seite Kriminalbeamte mit Fäkalausdrücken beleidigt hat, muss ein 49-Jähriger für drei Monate ins Gefängnis. Zu einer entsprechenden Freiheitsstrafe hat ihn am 06.04.2016 das Amtsgericht Ansbach verurteilt.

Kriminalbeamte mit Fäkalausdrücken betitelt

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte auf seiner Facebook-Seite zunächst geschrieben, er habe gehört, dass die "Staatsbüttel vom Ansbacher Rauschgiftdezernat" einen Hanfhändler "auseinandergenommen" hätten. Sodann habe er die Beamten als "verblödeten Scheißhaufen" und auf Kommentare einer anderen Facebook-Nutzerin hin dann noch als "Dreckspack" und "Abschaum" bezeichnet.

Meinungsfreiheit greift nicht

Nach Auffassung des AG sind derartige Schmähungen durch Fäkalausdrücke nicht mehr durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft erst von einem Mitarbeiter der US-Armee auf den Inhalt der Facebook-Seite des Angeklagten aufmerksam gemacht worden seien, spiele für die Frage der Strafbarkeit keine Rolle. Facebook-Seiten seien, wenn der Zugriff nicht durch Privatsphäreeinstellungen eingeschränkt ist, für jedermann zugänglich. Jeder Bürger habe, wenn er dort Straftaten sieht, das Recht, diese anzuzeigen. Dies gelte auch für Mitarbeiter der US-Armee.

Bereits vorbestrafter Angeklagter hat Berufung eingelegt

Für die Strafzumessung war für das Gericht maßgeblich Bedeutung, dass der Angeklagte bereits erheblich vorbestraft ist und im Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung stand. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.