Aeroflot muss Schlankheitsklausel für Stewardessen aufheben
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
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Zitiervorschlag
Aeroflot muss Schlankheitsklausel für Stewardessen aufheben . beck-aktuell, 07.09.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/152456)
Die russische Fluglinie Aeroflot hat einen Prozess wegen Diskriminierungsvorwürfen einer Stewardess verloren. Künftig darf die staatliche Airline ihren Flugbegleiterinnen nicht mehr vorschreiben, ausschließlich die Uniformgrößen 42 bis 48 (entspricht in Europa den Größen 34 bis 42) zu tragen. Das entschied ein Moskauer Gericht am 06.09.2017 und hob damit einen früheren Richterspruch vom April 2017 auf.
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Stewardess erhält 300 Euro Entschädigung
Die klagende Flugbegleiterin hatte Aeroflot vorgeworfen, mit einer sogenannten Schlankheitsklausel zu dicke und zu große Frauen von bestimmten Flügen auszuschließen. Die Klägerin hat Medienberichten zufolge selbst Kleidergröße 52. Das Gericht sprach ihr eine Zahlung von rund 300 Euro zu. Ein Aeroflot-Sprecher sagte der Agentur Tass zufolge, die Entscheidung werde geprüft, bevor die internen Regelungen geändert würden.
Aeroflot muss Schlankheitsklausel für Stewardessen aufheben . beck-aktuell, 07.09.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/152456)