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Justiz sieht sich Hunderten Kinderehen unter Flüchtlingen gegenüber

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Die deutschen Behörden haben einem Zeitungsbericht zufolge nach der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge auch mehrere hundert Kinderehen registriert. In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden, anschließend machten sie sich auf den Weg nach Deutschland, schreibt die "Bild"-Zeitung am 11.06.2016. Das Blatt beruft sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz. Die deutsche Justiz sucht nach einer Linie, wie mit diesen Fällen umgegangen werden kann.

Anhebung der Ehemündigkeit in Deutschland im Gespräch

Die Behörden in Bayern hätten bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren registriert. In Baden-Württemberg seien 117 Fälle festgestellt worden. In Nordrhein-Westfalen habe eine Auswertung der Bezirksregierung Arnsberg mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen ergeben. Laut "Bild" prüft die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nun auf Antrag von NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty (SPD), ob die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Geklärt werde zudem, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht.

Verweis auf Schutzfunktion des Staates

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, bestätigte "zunehmende Zahlen von minderjährigen Mädchen, die bereits verheiratet sind, meist mit einem volljährigen Ehemann". Sie erklärte: "In Deutschland ist die Eheschließung beispielsweise einer 14-jährigen mit einem Erwachsenen völlig inakzeptabel. Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er auch gegenüber minderjährigen Flüchtlingen wahrnehmen muss."

OLG Bamberg erachtete Ehe einer 14-Jährigen für wirksam

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai 2016 entschieden, dass ein als Vormund bestelltes Jugendamt nicht über den Aufenthaltsort eines heute 15-jährigen Mädchens aus Syrien bestimmen darf. Dieses war dort als 14-Jährige mit einem volljährigen Cousin verheiratet worden. Die Ehe sei wirksam und selbst im Fall einer Unterschreitung des in Syrien geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar. Die Rechtsbeschwerde wurde in diesem Fall zugelassen.

Nach traditionellem islamischem Recht Mädchen ab neun Jahren heiratsfähig

Im traditionellen islamischen Recht wird teilweise davon ausgegangen, dass Mädchen bereits mit neun Jahren, Jungen mit zwölf Jahren heiratsfähig sind. Allerdings haben einige Staaten mit Reformen zur Vermeidung von Kinderehen ein höheres Alter für die Ehemündigkeit festgelegt, wobei dieses in der Praxis häufig unterlaufen wird.

SOS-Kinderdörfer: Immer mehr zwangsverheiratete Flüchtlingskinder

Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer hatte im Mai 2016 gewarnt, dass immer mehr Flüchtlingskinder zwangsverheiratet werden. Vor allem bei minderjährigen Mädchen aus Syrien steige die Anzahl der Kinderehen. Vor dem Krieg in Syrien seien bei 13% aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Nun seien es über 51%. Vor allem in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und in der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen erhöht.

Zwangsverheiratete Kinder sehr gefährdet

Ein Grund hierfür sei, dass Töchter in der Fluchtsituation finanziell, aber auch körperlich abgesichert werden sollten, erklärte Alia Al-Dalli, Leiterin der SOS-Kinderdörfer im Nahen Osten. Die Folgen seien allerdings verheerend: Die Mädchen brächen nicht nur häufig die Schule ab und würden sozial isoliert, sondern auch oft Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Laut der Weltgesundheitsbehörde WHO sei die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Selbstmord.