Versicherungskaufleute kritisieren Pläne zur Abschaffung des Garantiezinses

Zitiervorschlag
Versicherungskaufleute kritisieren Pläne zur Abschaffung des Garantiezinses. beck-aktuell, 09.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186781)
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die vom Bundesfinanzministerium geplante Abschaffung des Garantiezinses für Lebensversicherungen ab 2016. Dies geht aus einer Mitteilung vom 08.10.2015 hervor. "Die Lebensversicherung bildet einen wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge und auf ihre Garantieversprechen vertrauen Millionen von Kunden", sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Obwohl Altverträge, die bis Ende 2015 abgeschlossen wurden, von der Abschaffung des Garantiezinses nicht betroffen wären, würde dieser Einschnitt die Attraktivität dieses wichtigen Altersvorsorgeprodukts schmälern, kritisierte Heinz.
Künftig unterschiedliche Garantien bei Lebensversicherungen zu erwarten
Die Abschaffung des Garantiezinses durch eine Änderung der nach § 65 Absatz 1 VAG erlassenen Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) bedeute zwar nicht das Ende der Garantien in der Lebensversicherung schlechthin, erläuterte der BVK. Die Lebensversicherer könnten auch in zukünftigen Verträgen eine Verzinsung garantieren, diese würde sich aber von Versicherer zu Versicherer unterscheiden und würde nicht mehr gesetzlich in der sogenannten DeckRV durch das Bundesfinanzministerium festgeschrieben.
Bislang gilt Höchstrechnungszins als Untergrenze
Das Bundesministerium hat bisher den Höchstrechnungszins, umgangssprachlich auch Garantiezins genannt, für Lebensversicherungen festgelegt. Er stellt eine Grenze dar, die von Versicherern bisher nicht unterschritten werden durfte. Der jeweils beim Vertragsabschluss gültige Garantiezins bleibt für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung unverändert und sei besonders für Altverträge mit noch 3 bis 4% relativ hoch, betonte der BVK. Die Abschaffung des Garantiezinses schaffe daher Unsicherheit auf Seiten der Altersvorsorgesparer, und die Versicherer könnten geneigt sein, die Lebensversicherungen noch geringer zu verzinsen, als mit dem jetzt gültigen Garantiezins von 1,25%, befürchtet der BVK-Präsident.
Hintergrund: Einführung der neuen Eigenkapitalregeln für Versicherer
Den Hintergrund für das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums sieht der BVK in der Einführung der neuen und strengeren Eigenkapitalregeln für Versicherer, die unter dem Stichwort Solvency II bekannt sind. Denn aufgrund des neuen Regulierungssystems unter Solvency II seien Versicherer künftig gehalten, die Erfüllung von an Kunden gegebenen Garantieversprechen aus ihren vorhandenen Eigenmitteln zu stemmen, die sie aus Risikomodellen und den aktuellen Marktwerten ableiten müssten. Diese würden im dauernden Niedrigzinsumfeld unter zunehmenden Renditedruck geraten, weswegen auch Garantieversprechen sinken könnten.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Versicherungskaufleute kritisieren Pläne zur Abschaffung des Garantiezinses. beck-aktuell, 09.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186781)



