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Verkehrsgerichtstag

Automobilclubs fordern klare Regeln für Dashcams

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Für die Nutzung sogenannter Dashcams in Kraftfahrzeugen fordern Automobilclubs eine klare gesetzliche Regelung. Derzeit sei unklar, ob die Aufzeichnungen dieser Minikameras als Beweismittel nach einem Unfall zulässig sind, bemängelte der ADAC vor Beginn des 54. Verkehrsgerichtstags am 28.01.2016 in Goslar. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen.

Einsatz verplombter Dashcams im Gespräch

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) verwies darauf, dass Gerichte dazu bisher sehr unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben. Der Auto Club Europa (ACE) schlug den Einsatz verplombter Dashcams vor. Eine Verschlüsselung solle Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können.