Vereinfachtes Verfahren für Kindesunterhalt soll entschlackt werden

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Vereinfachtes Verfahren für Kindesunterhalt soll entschlackt werden . beck-aktuell, 12.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189346)
Das sogenannte vereinfachte Verfahren zur Einforderung von Kindesunterhalt soll entschlackt werden. Denn obwohl es das Wort "vereinfacht" im Namen trägt, ist dieses Verfahren bisher ziemlich kompliziert. Das soll sich demnächst ändern. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums am 12.08.2015 beschlossen.
Vor allem Behörden nutzen Verfahren
Das vereinfachte Verfahren wird aktuell in etwa 37% aller Unterhaltsverfahren genutzt. Meist beantragen allerdings nicht die Alleinerziehenden das vereinfachte Verfahren, um damit ihre Forderungen gegenüber dem Ex-Partner durchzusetzen. In der Praxis sind es vielmehr vor allem die Behörden, die sich über dieses Verfahren die von ihnen vorgestreckten Unterhaltsleistungen zurückholen.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter forderte umfassendere Reform
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder künftig nicht mehr an den steuerlichen Freibetrag gekoppelt sein soll. Er soll sich aber weiter am steuerfrei zu stellenden Existenzminimum der Kinder orientieren. Auf dieser Grundlage soll der Mindestunterhalt dann erstmals am 01.01.2016 und in der Folge alle zwei Jahre neu vom Bundesjustizministerium festgelegt werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hatte für eine umfassendere Reform des Unterhaltsrechts plädiert.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Vereinfachtes Verfahren für Kindesunterhalt soll entschlackt werden . beck-aktuell, 12.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189346)



