Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1. April in Kraft

Zitiervorschlag
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1. April in Kraft. beck-aktuell, 31.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178481)
Künftig können Verbraucher ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen. Möglich macht es das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das am 01.04.2016 in Kraft tritt. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.
Hohe Anforderungen an Streitmittler
Vogesehen ist unter anderem ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen, die den Anforderungen der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten entsprechen. Jeder Verbraucher kann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Hohe Qualitätsanforderungen werden dem Ministerium zufolge an die Streitmittler, die für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich sind, gestellt. Anerkennungsbehörden sollen auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten. Ferner können sich die Verbraucher bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, künftig an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden.
- Redaktion beck-aktuell
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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1. April in Kraft. beck-aktuell, 31.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178481)



