Verbraucherschützer fordern Ablehnung des Freihandelsabkommens CETA

Zitiervorschlag
Verbraucherschützer fordern Ablehnung des Freihandelsabkommens CETA. beck-aktuell, 27.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174021)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament auf, dem Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada nicht zuzustimmen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verbandes vom 27.06.2016 hervor. Er kritisiert vor allem, dass Verbraucherrechte und Schutzpflichten in CETA nicht verankert seien.
vzbv: Vorsorgeprinzip festschreiben und auf Investorenschutz verzichten
"CETA wurde als neuer handelspolitischer Goldstandard angepriesen, doch aus Verbrauchersicht ist das Handelsabkommen leider weit davon entfernt" erklärt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Er sieht die Verbraucherinteressen in CETA nicht ausreichend berücksichtigt. Der Verband moniert insbesondere, dass Verbraucherrechte und Schutzpflichten in CETA nicht verankert seien. Außerdem fordert er die Festschreibung des in Europa vorherrschenden Vorsorgeprinzips sowie einen Verzicht auf den Investorenschutz.
Positive Aspekte von CETA
Der vzbv sieht aber auch positive Ansätze in dem Handelsabkommen. Als Beispiele nennt er die beschränkte Reichweite des Abkommens, die auf Freiwilligkeit beruhende Kooperation zwischen Regierungsbehörden und das Ausklammern von Chemikalien oder Kosmetika, deren Regulierung in der EU und Kanada unterschiedlichen Philosophien unterliege. Dass die Regelungen für den Lebensmittelmarkt weitgehend entlang der WTO-Regelungen ausgestaltet seien, hält er ebenfalls für vertretbar.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Verbraucherschützer fordern Ablehnung des Freihandelsabkommens CETA. beck-aktuell, 27.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174021)



