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Unternehmen sollen bei Pensionsrückstellungen entlastet werden

Ein Etappenziel ist erreicht

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten, sollen bei ihren Pensionsrückstellungen entlastet werden. Die Bundesregierung hat am 27.01.2016 in Berlin eine Änderung der Regelungen zur Berechnung der milliardenschweren Rückstellungen beschlossen. Die Niedrigzinsen zwingen Firmen, bei Verbindlichkeiten für spätere Betriebsrenten immer mehr Geld zurückzulegen. Die Folgen sollen nun abgeschwächt werden. Die Wirtschaft und die Union hatten schon länger auf Anpassungen gepocht, die SPD hatte zuletzt vor Schnellschüssen gewarnt. Allerdings machten sich auch Gewerkschaften für Änderungen stark.

Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergänzt

Diese wurden nun an das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie "angehängt". Geplant ist, für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde zu legen statt wie bisher sieben Jahre. Vor zehn Jahren war das allgemeine Zinsniveau deutlich höher als heute.

Neuregelungen sollen auch für Geschäftsjahr 2015 anwendbar sein

"Damit aus der Umstellung der Berechnung keine unangemessenen Gewinnmitnahmen entstehen, ist eine Ausschüttungsbegrenzung vorzusehen", heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Unternehmen dürfen den Differenzbetrag zwischen alter und neuer Berechnung nicht als Gewinn ausschütten. Vorgesehen ist zudem ein Wahlrecht, wonach Unternehmen die Neuregelungen auch für das Geschäftsjahr 2015 anwenden dürfen.

Aktuell Sieben-Jahres-Zinsdurchschnitt maßgeblich

Je stärker der Zinssatz für die Bewertung der Pensionsrückstellungen sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen zum Gegenwartswert (Barwert). Dafür gibt es den Rechnungszins. Aktuell orientieren sich die Rückstellungen für die Betriebsrenten an einem Sieben-Jahres-Zinsdurchschnitt.