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Finanzausschuss

Uneinigkeit bei Gemeinnützigkeit von Männervereinen

Produkthaftung 2026

Nach einem Gerichtsurteil, dem zufolge einem Verein, der keine Frauen aufnimmt, die Gemeinnützigkeit und damit die Möglichkeit zur Steuerabsetzung von Spenden und Beiträgen entzogen werden kann, sind im Finanzausschuss des Bundestages die Meinungen über die Konsequenzen deutlich auseinandergegangen. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 29.01.2020. Zur Beratung stand ein Antrag der FDP-Fraktion "Gemeinnützigkeit mitglieder- und geschlechtsunabhängig stärken" (BT-Drs. 19/16038).

Ausschuss empfiehlt Bundestag Ablehnung des Antrags

Nach dem Antrag soll es Vereinen überlassen bleiben, wen sie als Mitglied aufnehmen, und dies keinen Einfluss auf die Anerkennung als gemeinnützig haben. Neben den FDP-Abgeordneten stimmte auch die AfD-Fraktion für diesen Antrag, Linke und Grüne enthielten sich. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen empfahl der Ausschuss dem Bundestag, den Antrag abzulehnen.