UN-Vollversammlung will Staaten bei Pleiten in Schutz nehmen

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UN-Vollversammlung will Staaten bei Pleiten in Schutz nehmen. beck-aktuell, 11.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188141)
Die UN-Vollversammlung hat sich für ein Rahmenwerk ausgesprochen, das Staaten im Fall eines Bankrotts gegenüber Gläubigern in Schutz nehmen soll. Für eine entsprechende Resolution votierten am 10.09.2015 (Ortszeit) in New York 136 der 193 Mitgliedsländer. Deutschland stimmte dagegen, wie unter anderem auch die USA und Großbritannien. Die Beschlüsse der UN sind nicht bindend, sie haben vor allem einen hohen symbolischen Charakter.
Einmischung ausländischer Gerichte vermeiden
Der Vorschlag war von der Gruppe der 77 Entwicklungsländer mit Unterstützung Chinas eingebracht worden. Vor allem Argentinien trieb die Initiative voran: Das Land kämpft seit Jahren vor US-Gerichten mit Hedge Fonds, die die von anderen Gläubigern akzeptierten Regelungen für die Umschuldung nach der Staatspleite Argentiniens 2001 nicht hinnehmen wollen. Die UN-Vollversammlung will nun insolvente Länder vor der Einmischung ausländischer Gerichte in Schutz nehmen und mehrheitlich beschlossene Schuldenrestrukturierungen verbindlich machen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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UN-Vollversammlung will Staaten bei Pleiten in Schutz nehmen. beck-aktuell, 11.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188141)



