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Terrorabwehr

Teile der Verfassungsschutzreform in Kraft getreten

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Bundesregierung berichtet über eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern durch eine Verfassungsschutzreform. Durch diese können künftig Informationen leichter ausgetauscht werden, um den Schutz vor Extremismus und Terrorismus zu verbessern. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 21.11.2015 in Kraft getreten.

Bundesamt für Verfassungsschutz mit zentraler Funktion

Mit dem Gesetz wird die Zusammenarbeit des Inlandsgeheimdienstes in Bund und Ländern insgesamt neu geordnet. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern können in Zukunft besser kooperieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält mehr Befugnisse: Die Behörde wird als zentrale Stelle sowohl bei eigenen Aufklärungsaufgaben als auch bei der Koordinierung und Unterstützung der Landesbehörden eine stärkere Funktion wahrnehmen. Auch der Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden wird wesentlich verbessert.

Klarheit beim Einsatz von V-Leuten

Um alle relevanten Informationen auszutauschen, wird das gemeinsame Verbundsystem NADIS, das "Nachrichtendienstliche Informationssystem", genutzt. Das Gesetz schafft außerdem Klarheit für den Einsatz von V-Leuten. So wird geregelt, wann ein Einsatz zulässig ist. Für die Auswahl von V-Leuten werden Ausschlusskriterien vorgegeben, ebenso werden die Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" geregelt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière betonte, für Nachrichtendienste sei der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar, um gefährliche Bestrebungen aufzudecken. "Allerdings solle der Einsatz maßvoll sein", so der Minister.

Künftig effizientere Bekämpfung von Rechtsextremismus

Die Bundesregierung kämpft weiter gegen Rechtsextremismus. So wurde beispielsweise ein gemeinsames Abwehrzentrum Rechts eingerichtet, das inzwischen zum gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum erweitert wurde. Unter seinem Dach wird die Kooperation zwischen Polizei und Verfassungsschutz sowie Bund und Ländern gebündelt, um insbesondere Rechtsextremismus und -terrorismus effizient bekämpfen zu können.