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Mehrheit der Städte fehlt Mietspiegel für effektive Anwendung der Mietpreisbremse

Schutz des Anwaltsberufs

Drei Viertel aller Städte mit Mietpreisbremse haben einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom 03.11.2015 zufolge keinen Mietspiegel. 177 Kommunen fehle damit die Grundlage, um das Gesetz gegen sprunghafte Mieterhöhungen effektiv in die Tat umzusetzen. Lediglich 62 Gemeinden in Deutschland mit Mietpreisbremse hätten auch einen entsprechenden Mietspiegel, so das Fazit der Zeitung.

Ökonom: Mietpreisbremse läuft ins Leere

Für Mieter und Vermieter ist es ohne Mietspiegel mit viel Aufwand verbunden, die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden. Der Immobilien-Ökonom Steffen Sebastian von der Universität Regensburg sagte der Zeitung: “De facto läuft die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel ins Leere.“

Mietpreisbremse in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" möglich

Bislang mussten Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter. Um das zu verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer können seit dem 01.06.2015 die Mietpreisbremse in Gebieten mit “angespanntem Wohnungsmarkt“ einführen. Bisher haben das sechs Länder getan. Der Bundesgerichtshof verhandelt am 04.11.2015 über eine Rechtsverordnung des Landes Berlin, wonach die Monatsmiete in einem laufenden Mietvertrag innerhalb von drei Jahren höchstens um 15% steigen darf. Ein Vermieter hat dagegen geklagt.