Föderalismusreform hat Gesetzgebung erleichtert

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Föderalismusreform hat Gesetzgebung erleichtert. beck-aktuell, 01.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171021)
Mit einer Neuregelung der Kompetenzen von Bund und Ländern vor zehn Jahren sollte der viel beschworene "Ruck“ durch Deutschland gehen. Die seit dem 01.09.2006 wirksame Föderalismusreform hat die Gesetzgebung in Deutschland insgesamt erleichtert und damit die Handlungsfähigkeit des Bundes verbessert, wie das Zentrum für Europäische Sozialforschung an der Universität Mannheim (MZES) in einer aktuellen Studie ermittelte. So ging beispielsweise der Anteil der Bundesgesetze, die eine Zustimmung der Länder im Bundesrat erfordern, in diesem Jahrzehnt von 55 auf 39% zurück.
Studie: Länder nutzen Abweichungsrechte noch zu sparsam
Die von Union und SPD ausgehandelte Reform, eine der umfangreichsten Grundgesetzänderungen überhaupt, sollte die bundesstaatliche Ordnung Deutschlands modernisieren und den oft beklagten "Reformstau“ auflösen. Als Ursache galt die hohe Anzahl Zustimmungsgesetze, die den Segen der Länderkammer erfordern. Das Mannheimer Forscherteam um die Politikwissenschaftler Christian Stecker und Georg Heilmann äußerte sich allerdings noch zurückhaltend auf die Frage, ob die Reform ein großer Wurf für bessere Bund-Länder-Beziehungen sei. "Richtig ist, dass der Bund seit Inkrafttreten der Reform in starkem Ausmaß von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Gesetzesvollzug für die Länder unverbindlich zu regeln, und so Gesetze vom Zustimmungserfordernis frei hält. Gleichzeitig machen die Länder bisher kaum von ihren neuen Abweichungsrechten Gebrauch.“
Große Bewährungsprobe steht noch aus
Andererseits sei die Zustimmungsquote seit 2006 auch nicht so stark gesunken, wie es die Grundgesetzänderung erwarten ließ. Und eine echte Bewährungsprobe habe die Föderalismusreform noch vor sich: Denn die in den vergangenen zehn Jahren überwiegend regierende große Koalition habe viele Konflikte schon im Vorfeld abgeräumt, die sonst im Bundesrat gelandet wären. "Einem echten Härtetest wird die Föderalismusreform wohl erst dann unterzogen, wenn sich eine kleinere Koalition im Bundestag einer oppositionellen Mehrheit im Bundesrat gegenübersieht“, sagte Stecker. Diese Konstellation habe es seit dem Reformstart nur für wenige Monate unter einer schwarz-gelben Bundesregierung gegeben. Grundlage der Analyse waren "alle 4450 Bundesgesetze, die zwischen Januar 1978 und August 2016 verkündet wurden“.
Föderalismusreform: Mehr Kompetenz für die Länder
Durch die Föderalismusreform erhielten die Länder vom Bund unter anderem die Kompetenz, ein eigenes Versammlungsrecht zu beschließen und den Ladenschluss zu regeln. Zudem sind die Länder nun für den Strafvollzug zuständig. Sie verantworten auch allein den Bereich der Schulen, bundesstaatliche Eingriffe sind hier nicht mehr möglich ("Kooperationsverbot“). Der Umweltschutz fiel zuvor in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes - danach wurden die Zuständigkeiten durch eine neue "Abweichungskompetenz“ geregelt. Die Länder entscheiden über das Dienstrecht und die Beamtenbesoldung. Weiterhin strittig ist die bis 2019 erforderliche Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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