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"Spiegel"

Experten fordern mehr Videos als Beweis im Strafprozess

Carl von Ossietzky

Experten wollen nach einem "Spiegel"-Bericht, dass künftig Videoaufnahmen früherer richterlicher Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten als Beweismittel im Strafprozess verwendet werden können. Dafür habe sich eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte Kommission ausgesprochen, berichtet das Nachrichtenmagazin.

Zeugen müssen bisher in der Regel persönlich vor Gericht erscheinen

Dies wäre eine weitreichende Änderung der Regeln in Strafprozessen. Bisher sind solche Videos im Prozess verboten. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa um Zeugen zu schützen. In allen anderen Fällen müssen Zeugen persönlich vor Gericht erscheinen.

Video-Einsatz zur Frage der Glaubhaftigkeit denkbar

Die Videos könnten etwa zum Einsatz kommen, wenn Zeugen oder Beschuldigte nachträglich ein Schweigerecht nutzen oder wenn Angeklagte ihr Geständnis widerrufen. Das Gericht könnte dann die Aufnahmen nutzen, um etwa die Glaubhaftigkeit einzuschätzen. «Sie dürfen aber nicht nachträglich genutzt werden, um Zeugnisverweigerungsrechte zu umgehen", zitierte der Spiegel den Deutschen Anwaltverein.

Experten fordern zudem mehr Rechte für Beschuldigte

Die Expertenkommission setze sich zudem für erweiterte Rechte von Beschuldigten ein, so das Magazin: Sie sollten bei der Auswahl von Sachverständigen mitreden dürfen, bereits in den Polizeivernehmungen Anwälte anfordern dürfen und im Ermittlungsverfahren schon einen Pflichtverteidiger beantragen können.