Schweiz setzt mildere Form der Ausweisung krimineller Ausländer um

Zitiervorschlag
Schweiz setzt mildere Form der Ausweisung krimineller Ausländer um. beck-aktuell, 04.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179661)
In der Schweiz droht vom 01.10.2016 an kriminellen Ausländern nach Verbüßung ihrer Strafe die langjährige Ausweisung. Das hat die Regierung in Bern am 04.03.2016 beschlossen. Damit wird das Ergebnis der Volksabstimmung vom 28.02.2016 umgesetzt. Zwar war die «Durchsetzungsinitiative» der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) gescheitert. Zugleich hatte dies aber den Weg für eine abgemilderte Änderung im Ausländerrecht frei gemacht.
Jetzige Änderung sieht Härtefallklausel vor
Danach können Richter in Ausnahmefällen aufgrund einer Härtefallklausel von der Ausweisung absehen. Der automatischen und ausnahmslosen Ausweisung hatten die Schweizer mit 58,9 Prozent eine deutliche Absage erteilt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Schweiz setzt mildere Form der Ausweisung krimineller Ausländer um. beck-aktuell, 04.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179661)



