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Schweiz beschließt Entschädigung für ausgebeutete "Verdingkinder"

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Die Schweiz stellt sich einem düsteren Kapitel ihrer jüngeren Geschichte: Für die Ausbeutung von Waisen und armen Kindern als Arbeitssklaven sollen künftig Entschädigungen gezahlt werden. Das beschloss am 27.04.2016 in Bern der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments. Die seinerzeit als "Verdingkinder“ bezeichneten Opfer sogenannter fürsorgerischer Zwangsmaßnahmen sollen demnach zwischen 20.000 und 25.000 Franken erhalten (bis 22.750 Euro). Die Zahl der noch lebenden Anspruchsberechtigten wird auf bis zu 15.000 geschätzt.

Große Mehrheit stimmt für Entschädigungsgesetz

Bis über die 1970er Jahre hinaus waren in der Schweiz Kinder von den Behörden zwangsweise an Pflegefamilien "verdingt“ worden, bei denen sie - oft in Bauernwirtschaften - meist harte Arbeit leisten mussten und in vielen Fällen unter Übergriffen zu leiden hatten. Der Nationalrat sprach sich mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen für das Entschädigungsgesetz aus. Angestoßen wurde das Gesetzesvorhaben durch eine Volksinitiative.

Fürsorgerische Zwangsmaßnahmen bis 1981 angeordnet

In der teils stark emotionalen Parlamentsdebatte erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga: "Wir dürfen nicht aufhören, uns zu vergegenwärtigen, was Jahrzehnte lang in unserem Land möglich war.“ Die Geschichte vieler Verdingkinder sei eine Geschichte der Armut, der Ausgrenzung und Diskriminierung. Fürsorgerische Zwangsmaßnahmen waren in der Schweiz zuletzt noch 1981 angeordnet worden.

Schicksale als Kinofilm

Der Schweizer Regisseur Markus Imboden hat das Leiden vieler Opfer 2012 im Kinofilm "Der Verdingbub“ thematisiert, der die Forderungen nach Wiedergutmachung beflügelte. Darin spielt Katja Riemann eine verbitterte Bäuerin, die sich bei der harten Arbeit auf dem Hof von "Verdingkindern“ helfen lässt. Statt ausreichend Essen und Fürsorge gibt es Schläge, Grausamkeiten und sogar Vergewaltigungen.