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Rot-grüne Landespolitiker werben für lockerere Cannabis-Regeln

Schüler entlasten Jugendrichter

Cannabis-Konsum milder bestrafen oder gleich ganz legalisieren: In den Bundesländern mehren sich die Rufe nach einem liberaleren Umgang mit dem beliebten Rauschmittel. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach sich am 21.07.2015 grundsätzlich für eine Legalisierung von Cannabis aus, um den Stoff zu entkriminalisieren. Auch die Hamburger Landesregierung erwägt, die Gesetzesregeln zum Konsum zu lockern.

Bremer Regierungschef: Hohe Kosten durch unzeitgemäße Kriminalisierung

Zuvor hatte sich mit dem neuen Bremer Regierungschef Carsten Sieling (SPD) erstmals ein Ministerpräsident für die Legalisierung der Droge ausgesprochen – sofern der rechtliche Rahmen das zulasse. Die unzeitgemäße Kriminalisierung verursache hohe Kosten bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden, argumentierte Sieling. Auch über eine zentrale Abgabestelle für Volljährige denkt die rot-grüne Landesregierung in Bremen nach.

Grün-rote Koalition in Baden-Württemberg uneins

Zwar denkt auch Kretschmann in diese Richtung, allerdings steht das Thema nach seinen Worten nicht auf der Agenda der grün-roten Koalition in Stuttgart, in der es dazu keine Übereinstimmung gibt. Erschwert werde die Debatte dadurch, dass die Kulturdroge Alkohol zwar erlaubt, aber nicht weniger gefährlich sei als das illegale Rauschmittel Cannabis.

Hamburgs Justizsenator für Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit

Hamburgs grüner Justizsenator Till Steffen will das Kiffen zumindest zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. "Es wäre wie beim Falschparken. Da kann abgewogen werden: Schreibe ich ein Knöllchen oder nicht", sagte er der "Hamburger Morgenpost" (Ausgabe vom 21.07.2015). Das bisherige System, wonach auch auf den Besitz kleiner Mengen Cannabis eine Strafanzeige folgen muss, ist aus Steffens Sicht gescheitert. Denn faktisch stelle die Staatsanwaltschaft danach alle Verfahren ein. "Das bringt nichts und macht viel Arbeit", sagte Steffen.

Straffreiheit bei Mengen zur Deckung des Eigenbedarfs

Derzeit ziehen 13 Bundesländer die Grenze für den Eigenbedarf bei sechs Gramm Cannabis. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin lassen zehn Gramm zu. Wer Cannabis im Rahmen dieses Eigenbedarfs dabei hat, geht bei Entdeckung straffrei aus.