Richterbund bezweifelt Wirksamkeit der geplanten Stärkung des Schutzes von Stalking-Opfern

Zitiervorschlag
Richterbund bezweifelt Wirksamkeit der geplanten Stärkung des Schutzes von Stalking-Opfern. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177991)
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt zwar das Anliegen der geplanten Verschärfung des Stalking-Tatbestands, den Opferschutz zu verbessern, bezweifelt aber, dass dies zu einer effektiveren Strafverfolgung des Deliktes führen wird. Wie er in seiner Stellungnahme vom April 2016 zum entsprechenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums schreibt, sehe sich die Praxis durch die vorgesehene Umgestaltung des Tatbestands in ein potentielles Gefährdungsdelikt auch künftig mit erheblichen Nachweisproblemen konfrontiert.
Stärkung des Opferschutzes wegen erheblichen Nachweisproblemen zweifelhaft
Der Entwurf sieht vor, dass Nachstellungen künftig das Opfer nicht mehr schwerwiegend in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt haben müssen. Durch die Umwandlung in ein potentielles Gefährdungsdelikt soll es dann ausreichen, dass die Handlung des Täters objektiv dazu geeignet ist, beim Opfer eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen. Der DRB bezweifelt, ob diese Umgestaltung die gewünschte Stärkung des Opferschutzes bringt. Er wendet ein, dass damit der Nachweis der Tatbestandserfüllung weiterhin erheblichen Nachweisproblemen ausgesetzt sei. Denn anders als bei sonstigen Gefährdungsdelikten sei die potentielle Gefahr hier in Anbetracht der Bandbreite möglicher Reaktionen im Rahmen der Lebensgestaltung nicht quantifizierbar. Auch würden psychisch widerstandsfähigere Opfer erneut gegenüber dem labileren Opfer schlechter gestellt werden, da nach der Formulierung des Entwurfs für die Eignung zur Beeinträchtigung auf das konkrete Tatopfer abzustellen sei.
DRB gegen Streichung der Privatklage und Ausweitung der Strafbarkeit nach § 4 GewSchG
Der Entwurf sieht außerdem die Streichung der Nachstellung aus dem Katalog der Privatklagedelikte vor. Auch dagegen hat der DRB Bedenken, da sich die Streichung für das Opfer der Tat nachteilig auswirken könne. Dies gelte insbesondere dann, wenn künftig Verfahren wegen Nachstellungen an der unteren Schwelle der Erheblichkeit vermehrt nach Opportunitätsgrundsätzen eingestellt werden müssen und dem Opfer so jede Einflussmöglichkeit auf eine Bestrafung des Täters genommen wird. Die zudem vorgesehene Einführung der gerichtlichen Bestätigung von in Gewaltschutzverfahren geschlossenen Vergleichen und die Ausweitung der Strafbarkeit nach § 4 GewSchG auf familiengerichtlich bestätigte Vergleiche lehnt der DRB ab. Insoweit sei kein Regelungsbedürfnis erkennbar, das die zu erwartende erhebliche Mehrbelastung der Familiengerichte rechtfertigt.
- Redaktion beck-aktuell
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Richterbund bezweifelt Wirksamkeit der geplanten Stärkung des Schutzes von Stalking-Opfern. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177991)



