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Regierungsentwurf zur weiteren Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in Bundestag eingebracht

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Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (BT-Drs. 18/5901) in den Bundestag eingebracht. Dies hat der parlamentarische Pressedienst am 04.09.2015 mitgeteilt. Vorgesehen ist neben meist nur redaktionellen Anpassungen unter anderem eine Änderung des Personenstandsgesetzes, damit Personen, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen wollen, künftig in Deutschland ein Äquivalent zum Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt bekommen können.

Änderungen überwiegend nur von "geringer praktischer Bedeutung"

Eine solche Bescheinigung ist in einigen Staaten eine Voraussetzung, um zu heiraten oder die Partnerschaft eintragen zu lassen. Mit dem geplanten Gesetz soll auch in weiteren Normen des Zivil- und Verfahrensrechtes sowie des sonstigen öffentlichen Rechts eine Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaften erreicht werden. Die meisten Änderungen seien aber von "geringer praktischer Bedeutung", da es sich im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen handele, schränkt die Bundesregierung in der Begründung ein.