Regierung will Vereinsgesetz ändern

Zitiervorschlag
Regierung will Vereinsgesetz ändern. beck-aktuell, 29.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169611)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes (BT-Drs.18/9758) vorgelegt, der am 30.09.2016 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 28.09.2016. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, können Vereinigungen insbesondere im Bereich krimineller Rockergruppierungen einen "Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten". Dem solle durch eine Verschärfung des Vereinsgesetzes entgegengetreten werden. Zudem sollen Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden dürfen.
Bundesrat hält umfassende Überprüfung des Gesetzes für erforderlich
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme zu der Vorlage das Ziel des Gesetzentwurfes, Vereinigungen entgegenzuwirken, die einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität bieten. Allerdings bedürfe das Vereinsgesetz einer umfassenden Überprüfung. Darin sollten "allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen wie der Einsatz moderner informationstechnischer Systeme durch verbotsrelevante Vereine sowie sonstige Probleme, die im Rahmen vereinsrechtlicher Verbote in der Verwaltungspraxis aufgetreten sind, einbezogen werden".
- Redaktion beck-aktuell
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Regierung will Vereinsgesetz ändern. beck-aktuell, 29.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169611)



