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Reform der parlamentarischen Geheimdienstkontrolle

DAV fordert Klagerecht für geplanten Bevollmächtigten

Parken in Pink

Die Beschlüsse der Regierungskoalition zur Reform der parlamentarischen Geheimdienstkontrolle gehen dem Deutschen Anwaltverein (DAV) nicht weit genug. In einer Mitteilung vom 14.06.2016 schreibt er, es reiche nicht, einen Bevollmächtigten mit einem Mitarbeiterstab von 20 Personen einzusetzen. Vielmehr müsse dieser als unabhängiger "Anwalt der Betroffenen" etabliert und mit einem eigenen Klagerecht ausgestattet werden, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen.

Einigung auf neues Gesetz zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste

Die Koalitionsparteien haben sich auf ein neues Gesetz zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) verständigt. Danach soll unter anderem ein auf fünf Jahre gewählter "Ständiger Bevollmächtigter" mit einem 20-köpfigen Mitarbeiterstab dem Kontrollgremium zuarbeiten. Der Bevollmächtigte soll unter anderem die Sitzungen des Kontrollgremiums vorbereiten und den Abgeordneten berichten.   

DAV-Präsident: Effektive Kontrolle erfordert Klagerecht des Bevollmächtigten  

Der DAV sieht darin zwar ein wichtiges Signal. Es wäre aber wichtig, den Bevollmächtigten mit einem Klagerecht auszustatten, sagt DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Es sei einerseits sehr lobenswert, die Parlamentarier mit einem unabhängigen Geheimdienstbeauftragten und einem Mitarbeiterstab zu unterstützen. Um eine wirkungsvolle Kontrolle zu ermöglichen, müsse jedoch eine gerichtliche Überprüfung ausdrücklich etabliert werden, so Schellenberg weiter. Ohne eine solche Möglichkeit laufe der Gesetzgeber Gefahr, einen zahnlosen Tiger zu schaffen. Naturgemäß erführen die Betroffenen selbst zunächst nichts von den heimlichen Überwachungsmaßnahmen, sodass eine unabhängige rechtliche Überprüfung der Maßnahmen erforderlich sei.