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Reform der Fahrlehrer-Ausbildung passiert Bundesrat

Produkthaftung 2026

Der Bundesrat hat am 12.05.2017 das Gesetz "über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" passieren lassen (BR-Drs. 301/17 (B)). Mit dem Gesetz wird die Fahrlehreraus- und Weiterbildung reformiert.

Längere Ausbildungsdauer, Verbesserung der fachlichen und pädagogischen Ausbildung

So wird die Dauer der Ausbildung um zwei auf zwölf Monate verlängert. Angehende Pkw-Fahrlehrer brauchen künftig aber keinen zusätzlichen Motorrad- und Lkw-Führerschein mehr. Das Mindestalter sinkt von 22 auf 21 Jahre. Weiter sollen Fahrlehrer fachlich und in Lehrmethoden besser geschult werden. Die oft kleinen Fahrschul-Unternehmen sollen außerdem von bürokratischen Aufzeichnungspflichten entlastet werden.