Gesetzgeber muss nach § 175 StGB verurteilte Homosexuelle rehabilitieren – Maas kündigt Gesetzentwurf an

Zitiervorschlag
Gesetzgeber muss nach § 175 StGB verurteilte Homosexuelle rehabilitieren – Maas kündigt Gesetzentwurf an. beck-aktuell, 11.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176321)
Nach einem Rechtsgutachten ist der Gesetzgeber verpflichtet, in der Bundesrepublik wegen ihrer Homosexualität nach § 175 StGB verurteilte Männer zu rehabilitieren. Dies hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) mitgeteilt, die das Gutachten beauftragt und am 11.05.2016 vorgestellt hat. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte in Reaktion darauf einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Verurteilungen und Regelung eines Entschädigungsanspruchs an.
Gutachten: Rehabilitierung nicht nur verfassungsmäßig, sondern gesetzgeberische Pflicht
"Das Gutachten arbeitet erstmals ausdrücklich heraus, dass der Gesetzgeber die Opfer der Strafverfolgung nicht nur rehabilitieren kann, sondern sogar muss", sagte ADS-Leiterin Christine Lüders bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. "Es gibt eine klare verfassungsrechtliche Legitimation für staatliche Rehabilitierungsmaßnahmen", erläuterte der Staatsrechtler Martin Burgi, der das Gutachten erstellte. "Ihr Bezugspunkt ist der andauernde Zustand eines Strafmakels, der auf Grundlage einer Strafvorschrift, nämlich § 175, besteht, welche mit höherrangigem Recht unvereinbar ist." Der Rechtsstaat könne hier seine Fähigkeit zur Selbstkorrektur unter Beweis stellen. Eine Rehabilitierung der Männer sei nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar; der Gesetzgeber habe aufgrund seiner Schutzpflicht sogar den verfassungsmäßigen Auftrag, sie zu rehabilitieren, so die Kernaussage des Gutachtens.
Gutachten empfiehlt kollektive Rehabilitierung und kollektive Entschädigung
Laut ADS empfiehlt das Gutachten die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz. Dieses wäre angesichts des schweren Grundrechtsverstoßes verfassungsrechtlich legitimiert und könnte das seinerzeit begangene Unrecht in einem Akt korrigieren. Zudem würde es den Opfern erspart, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Aus demselben Gedanken heraus spreche sich das Gutachten auch für eine kollektive Entschädigungsleistung in Form eines Fonds aus, der beispielsweise durch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verwaltet werden und etwa für Aufklärungsprojekte, Erinnerungs- und Bildungsveranstaltungen eingesetzt werden könnte.
In Bundesrepublik bis 1969 50.000 Männer nach § 175 StGB verurteilt
Homosexuelle Handlungen unter Männern waren unter wechselnden Tatbestandsvoraussetzungen bis 1994 strafbar. Die junge Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften § 175 StGB übernommen. Bis zur Entschärfung des Paragraphen im Jahr 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach etwa 3.500. Sie verloren nicht selten Arbeitsplatz und Wohnung und erlitten soziale Ausgrenzung. Das Leben Hunderttausender weiterer schwuler Männer wurde durch die Angst vor Entdeckung, Erpressung und Existenzvernichtung geprägt. In der DDR wurde § 175 StGB bereits 1968 abgeschafft. Bis dahin wurden weit weniger Männer verurteilt als im Westen, auch sie könnten durch das vorgeschlagene Aufhebungsgesetz rehabilitiert werden. Der Bundestag brachte gegenüber den § 175 StGB-Opfern 2000 zwar sein Bedauern zum Ausdruck, hat sie aber – anders als die bis 1945 verurteilten Männer – bis heute nicht rehabilitiert. Im Sommer 2015 sprach sich der Bundesrat in einer Entschließung für die Aufhebung der Strafurteile aus.
Maas: Urteile verletzen Menschenwürde der Opfer
Lüders sagte: "Der § 175 war ein beschämender Sonderfall der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Bloßes Bedauern reicht hier bei Weitem nicht aus. Es ist Zeit, die Urteile aufzuheben." Maas äußerte laut Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11.05.2016, § 175 StGB sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen. Die alten Urteile seien Unrecht. Sie verletzten jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. "Wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen."
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Gesetzgeber muss nach § 175 StGB verurteilte Homosexuelle rehabilitieren – Maas kündigt Gesetzentwurf an. beck-aktuell, 11.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176321)



