Experten über geplante Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" bei alten Immobilienkrediten uneins

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Experten über geplante Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" bei alten Immobilienkrediten uneins. beck-aktuell, 16.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180671)
In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" für alte Immobilienkredite gingen die Ansichten der Experten am 16.02.2016 auseinander. Wie der parlamentarische Pressdienst berichtet, hielten die einen die Änderung für vertretbar, während andere meinten, es sei verfassungsrechtlich bedenklich, dass jetzt der Gesetzgeber tätig werde, obwohl die Banken das Problem selbst hätten lösen können.
"Ewiges Widerrufsrecht" soll drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet werden
Die geplante Beendigung ist Inhalt eines Änderungsantrags, den die Koalitionsfraktionen im Januar 2016 in die Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drs. 18/5922) eingebracht haben. Danach soll das bei bestimmten älteren Immobiliendarlehen derzeit nach der Rechtsprechung bestehende unbegrenzte Widerrufsrecht drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet werden.
Rechtswissenschaftler: Beendigung vertretbar
Der Bielefelder Rechtsprofessor mit Schwerpunkt Immobilienrecht Markus Artz hielt die von der Koalition geplante Änderung für vertretbar. Es passe zum Sinn und Zweck des Widerrufsrechts, dass es nicht unbegrenzt gilt, sondern sich auf den Vertragsabschluss bezieht und eine Besinnungspflicht einräumt. Ähnlich sah es Sebastian Omlor, Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Marburg. Der Grundsatz, dass Rechte nicht rückwirkend eingeschränkt werden dürfen, greife nicht, da es sich um eine "unechte Rückwirkung" handele. Denn in der Vergangenheit sei ein Widerruf ja möglich gewesen und bleibe es auch noch bis zum Ablauf der vorgesehenen Frist.
Rechtsanwälte: Kein Interessenausgleich zwischen Bank- und Verbraucherinteresse
Anders beurteilten die beiden Rechtsanwälte in der Expertenrunde die geplante Änderung des Widerrufsrechts. Der Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ullrich Poppelbaum bemängelte, dass das Gesetz in dieser Form keinen Interessenausgleich zwischen Bank- und Verbraucherinteresse treffe. Das Problem der Banken, das mit der Gesetzesänderung gelöst werden solle, könnten diese auch selbst lösen. Nachdem durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmte alte Widerrufsbelehrungen für unwirksam erklärt worden waren, hätten die Banken ihre Kreditnehmer wirksam nachbelehren können. Sie hätten aber auf das Urteil nicht reagiert. Dass jetzt stattdessen der Gesetzgeber tätig werde, sei verfassungsrechtlich bedenklich. Der Düsseldorfer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Julius Reiter ergänzte, mit dem Widerrufsrecht solle das stärkste Verbraucherrecht beschnitten werden. Die meisten großen Banken hätten ihre Kunden ohnehin korrekt belehrt, betroffen seien überwiegend Online-Banken, die mit minimalem Personaleinsatz arbeiteten.
Verlängerung der Bemessungsgrundlage bei Rückstellungen für Betriebsrenten auf 10 Jahre geplant
Gleichzeitig wird mit dem geplanten Gesetz eine Änderung der Vorschrift zu Rückstellungen, die Unternehmen für Betriebsrenten bilden müssen, angestrebt. Hintergrund sind die anhaltenden Niedrigzinsen, die dazu führen, dass Unternehmen die Rückstellungen für die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter deutlich erhöhen müssen. Ein Prozentpunkt beim Zinssatz erfordere bis zu zwanzig Prozent mehr Rückstellungen, führte der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Klaus-Peter Naumann, aus. Bisher werden für die Bemessung der Rückstellungen die Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre zugrunde gelegt, die Koalition möchte die Berechnungsgrundlage auf zehn Jahre ausdehnen.
Naumann für Ausdehnung auf 15 Jahre
Naumann sah sogar gute Gründe für eine Ausdehnung auf 15 Jahre. Das sei in etwa die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von Mitarbeitern. Auch Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Universität Mainz, begrüßte die von der Koalition geplante Zinssatzregelung für die Altersversorgung. Nach seiner Einschätzung verbessert sie die Kreditwürdigkeit von Unternehmen.
DGB für gesetzlich festgeschriebenen einheitlichen Zinssatz
Joachim Gassen, Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Berliner Humboldt-Universität, zeigte einerseits Verständnis für den Wunsch von Unternehmen nach geringeren Rückstellungen. Er bestritt aber, dass diese dadurch tatsächlich geschwächt würden, denn die Rückstellungen verblieben ja als Kapital in den Unternehmen. Dem stimmte Matthias Müller, Leiter der Abteilung Finanzen beim DGB-Bundesvorstand, zu. Die von der Koalition beabsichtigte Verlängerung der Berechnungsbasis bezeichnete Müller als bloßen Zeitgewinn. Bei anhaltender Niedrigzinsphase werde man sich in einigen Jahren wiedersehen. Er plädierte stattdessen für einen gesetzlich festgeschriebenen einheitlichen Zinssatz.
Deutsche Bundesbank: Sieben-Jahres-Regelung beibehalten
Benjamin Weigert von der Deutschen Bundesbank bestritt, dass bei einer Beibehaltung der jetzigen Regelung die Unternehmensfinanzierung gefährdet werde. Die Zahlen der Bundesbank ergäben auch keinen Anhaltspunkt für eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität. Die geltende Sieben-Jahres-Regelung entspreche dem Konjunktur- und Zinszyklus, sagte Weigert, und er sehe keine Notwendigkeit, davon abzuweichen.
- Redaktion beck-aktuell
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Experten über geplante Beendigung des "ewigen Widerrufsrechts" bei alten Immobilienkrediten uneins. beck-aktuell, 16.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180671)


