Rechtsausschuss des Bundesrats folgt Entschließungsantrag mehrerer Bundesländer zur WLAN-Störerhaftung

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Rechtsausschuss des Bundesrats folgt Entschließungsantrag mehrerer Bundesländer zur WLAN-Störerhaftung. beck-aktuell, 15.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174661)
Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt der Länderkammer, die Bundesregierung zu bitten, die Wirksamkeit der vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes im Hinblick auf die beabsichtigte Beseitigung der Störerhaftung für Anbieter von WLAN-Zugängen in der Praxis zu prüfen. Wie das Justizministerium Niedersachsen am 14.06.2016 mitteilt, folgt der Rechtsausschuss damit einem Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen, Thüringen und Hamburg.
Hintergrund: Rechtliche Hürden für offenes WLAN sollen entfallen
Mit der vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Gesetzes werde klargestellt, dass Hotels, Cafés, Flughäfen und andere als Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (WLAN) nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden können, wenn deren Gäste bei der Nutzung des WLANs Rechtsverletzungen begehen, erläutert das Justizministerium. Da bislang eine eindeutige gesetzliche Regelung dazu fehlt, müssten potentielle WLAN-Betreiber derzeit noch damit rechnen, als sogenannte Störer in Anspruch genommen zu werden. Diese Verunsicherung gelte als eine der wesentlichen Gründe für den bisher zögerlichen Ausbau offener Internetzugänge über drahtlose lokale Netze. Hier schaffe das Gesetz mehr Rechtssicherheit.Niedersachsen zweifelt an Wirksamkeit der Änderungen
Allerdings werde weiter zu beobachten bleiben, ob die gesetzliche Regelung bereits ausreicht, meint das Justizministerium Niedersachsen. Diese sehe nämlich nicht ausdrücklich vor, dass gegen WLAN-Betreiber aufgrund ihrer Störerhaftung auch keine Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden können. "Wenn sich herausstellt, dass die mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele nicht erreicht werden können, bedarf es einer weiteren Anpassung des Telemediengesetzes", sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Die Grünen).
- Redaktion beck-aktuell
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Rechtsausschuss des Bundesrats folgt Entschließungsantrag mehrerer Bundesländer zur WLAN-Störerhaftung. beck-aktuell, 15.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174661)



