Ratifizierung von CETA womöglich erst nach der Bundestagswahl

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Ratifizierung von CETA womöglich erst nach der Bundestagswahl. beck-aktuell, 02.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168091)
Nach einem tagelangen Drama haben Spitzenvertreter der Europäischen Union und Kanada das umstrittene Freihandelsabkommen CETA am 30.10.2016 unterzeichnet. Doch nun sind noch der Bundestag und andere nationale Parlamente an der Reihe - das dürfte lange dauern. Deutschland wird das Abkommen womöglich erst nach der Bundestagswahl 2017 endgültig anerkennen.
Ratifizierungsprozess in Europa könnte zwei bis fünf Jahre dauern
Nach dem tagelangen Drama um das CETA-Veto aus der belgischen Wallonie zeigten sich alle Beteiligten erleichtert, dass das Abkommen mit dreitägiger Verzögerung doch noch unterzeichnet werden konnte. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am 31.10.2016 in Berlin erklärte, könnte sich der Ratifizierungsprozess in Europa aber etwa zwei bis fünf Jahre hinziehen. In Deutschland gibt es noch keinen Fahrplan, da Berlin auf den endgültigen übersetzten Vertragstext wartet. Nach Angaben der Bundesregierung müssen Bundestag und Bundesrat CETA letztlich zustimmen.
EU-Parlament stimmt über CETA im Dezember 2016 oder Januar 2017 ab
Das CETA-Abkommen zum Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll - unabhängig von der Ratifizierung in den 28 EU-Staaten - aber so schnell wie möglich in Kraft treten. Lediglich einige Teile, bei denen nationale Parlamente wie der Bundestag ein Mitspracherecht haben, können erst nach deren Zustimmung angewendet werden. Das EU-Parlament wird voraussichtlich im Dezember 2016 oder Januar 2017 über CETA abstimmen.
Garantien für Ceta-Kritiker
Den Bedenken der CETA-Kritiker soll nun mit Zusatzerklärungen und Garantien Rechnung getragen werden. So wird beispielsweise festgestellt, dass die Belgier existenzbedrohliche Konkurrenz für ihre Landwirte im Notfall über eine Schutzklausel abhalten können. Zudem soll der Europäische Gerichtshof aufgefordert werden, ein Gutachten zu den umstrittenen Regelungen zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Staaten zu erstellen.
CETA: Wirtschaftsbeziehungen auf neuer Basis
Mit dem Freihandelsabkommen CETA stellen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum geben. So ist unter anderem vorgesehen, Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen zu beseitigen und Dienstleistungsmärkte zu öffnen.
EU: Schutzstandards und Demokratie bleiben gewahrt
Zu Kritik von Ceta-Gegnern betont die EU, dass die europäischen Standards in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit und Arbeitnehmerrechte uneingeschränkt gewahrt werden. Das Abkommen stellt aus ihrer Sicht auch sicher, dass die wirtschaftlichen Vorteile nicht auf Kosten der Demokratie gehen. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz sagte anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens, CETA werde Standard für alle künftigen Abkommen sein.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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