Justizminister wird Chefankläger

Zitiervorschlag
Justizminister wird Chefankläger. beck-aktuell, 29.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181526)
Nach stürmischer Debatte hat das polnische Parlament am späten Abend des 28.01.2016 die Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Am 29.01.2016 soll das Gesetz im Senat, der zweiten Kammer, beraten werden. Das Gesetz reiht sich ein in eine Serie umstrittener Reformen wie etwa das neue Mediengesetz, dass der Regierung die Entscheidung über Leitungspositionen in den öffentlich-rechtlichen Medien gibt. Die EU-Kommission hatte ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet.
90 gescheiterte Gegenanträge der Opposition
Für die entsprechende Gesetzesänderung stimmten 236 Abgeordnete bei 209 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen. Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat im Parlament die absolute Mehrheit. Rund 60 Gegenanträge der Opposition waren zuvor bei der Abstimmung gescheitert.
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Gefahr
In der Debatte wurde den Nationalkonservativen vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu zerstören. Statt dessen drohten die Vertreter der Anklagebehörde zu politischen Funktionären zu werden, warnte etwa die liberalkonservative Opposition.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Justizminister wird Chefankläger. beck-aktuell, 29.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181526)



