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Gesetz zur Organspende

245 Abgeordnete für Widerspruchslösung

Eine Person hält einen Organspendeausweis in der rechten und einen Geldbeutel in der linken Hand.
Noch keine Mehrheit, aber der Gesetzentwurf ist auf einem guten Weg © Alexander Raths / Adobe Stock

Wie können mehr Spenderorgane wie Nieren und Lebern organisiert werden? Im Ringen um zahlreichere Organspenden unterstützen mehr als 200 Bundestagsabgeordnete einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau als Mitinitiator sprach von einem starken Signal, insbesondere für die mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste. Mit der Widerspruchslösung werde sich die Chance auf ein Spenderorgan für viele Menschen erhöhen. Den Gesetzentwurf, der jetzt beim Bundestag eingereicht wurde, haben 245 Abgeordnete unterzeichnet - insgesamt gibt es 630 Abgeordnete. 

Die Initiative der Gruppe, der Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken angehören, zielt auf eine grundlegende Regeländerung: Erwachsene sollen automatisch als Spender nach dem Tod gelten, außer sie haben vorher aktiv widersprochen. Bisher ist für Organ-Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung nötig.

Die CDU-Abgeordnete und Mitinitiatorin Gitta Connemann sagte dem Stern, die Widerspruchsregelung zwinge niemanden zur Organspende. "Aber sie fordert uns auf, eine Entscheidung zu treffen. Ja oder Nein. Spenden oder widersprechen. Klarer geht es nicht." Zu dem Gesetzentwurf sollen nach der Sommerpause konkrete parlamentarische Beratungen beginnen.

Der Bundestag hatte Ende Juni bereits in einer allgemeinen Aussprache über neue Wege für mehr Organspenden debattiert. Damals warb die Gruppe schon für eine Widerspruchsregelung. Formiert hat sich allerdings auch eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe, die dies strikt ablehnt. Sie strebt bessere Aufklärung und eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens an. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 gescheitert.