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Neuregelungen zum Juli 2015

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Zum 01.07.2015 steigen die Renten, für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen und die Lkw-Maut wird auf mehr Bundesstraßen ausgeweitet. Über diese und weitere Neuregelungen informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 26.06.2015.

Höhere Renten, höhere Pfändungsfreigrenzen und Ausweitung der Lkw-Maut

Danach erhöhen sich die Renten zum 01.07.2015 in den neuen Bundesländern um 2,5%, in den alten Bundesländern um 2,1%. Außerdem steigen die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Künftig beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.073,88 Euro (bisher: 1.045,04 Euro). Bei gesetzlichen Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag um monatlich 404,16 Euro (bisher 393,30 Euro) für die erste und um monatlich weitere 225,17 Euro (bisher 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Ferner wird zum 01.07.2015 die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige Bundesstraßen ausgeweitet.

Bürokratiebremse tritt in Kraft

Darüber hinaus gilt ab dem 01.07.2015 die neue Bürokratiebremse der Bundesregierung. Mit der "One in, one out-Regel" soll die Zunahme von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Die Regel besagt, dass mit neuen Regelungen für die Wirtschaft verbundene Belastungen an anderer Stelle abgebaut werden müssen. Sie gilt grundsätzlich für alle ab dem 01.07.2015 beschlossenen Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf die Wirtschaft auswirken.

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