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Neuregelungen zum August 2015

Orte des Rechts

Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz im Internet. Für die Dokumentation von Arbeitsaufzeichnungen beim Mindestlohn gelten neue Entgeltgrenzen. Anleger werden besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt. Diese und eine Reihe von anderen Neuregelungen gelten ab August 2015.

Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten

Seit dem 10.07.2015 ist das Tarifeinheitsgesetz in Kraft. Überschneiden sich in einem Unternehmen Tarifverträge, gilt danach der Vertrag der Gewerkschaft, die die meisten Arbeitnehmer vertritt.

Weniger Dokumentation beim Mindestlohn

Beim Mindestlohn werden die Dokumentationspflichten reduziert. Der Arbeitgeber braucht ab August 2015 keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr anzufertigen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und das Nettoentgelt jeweils für die letzten zwölf Monate nachweislich ausgezahlt wurde. Seit 01.01.2015 entfallen Arbeitszeitaufzeichnungen bei einem monatlichen Entgelt von 2.958 Euro brutto.

Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten

Bei Geld- und Wertdiensten gelten für Arbeitnehmer ab 01.08.2015 erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Je nach Region und Tätigkeit sind unterschiedliche Entgeltuntergrenzen festgelegt. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Karenzzeit bei Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft

Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen künftig eine Beschäftigung außerhalb des Öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind. Werden öffentliche Interessen beeinträchtigt, kann die Beschäftigung untersagt werden. Das gilt innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Regierung. Die Regelung ist am 25.07.2015 in Kraft getreten.

Benutzer von Paternostern über sicherheitsgerechtes Verhalten aufzuklären

Paternoster bleiben für jedermann zugänglich. Betreiber sind weiterhin für die Betriebssicherheit verantwortlich. Benutzer müssen über sicherheitsgerechtes Verhalten und andere Einschränkungen (zum Beispiel kein Lastentransport) aufgeklärt werden. Die Information kann etwa über Hinweisschilder erfolgen. Die Verordnung ist seit dem 13.07.2015 in Kraft.

Mehr Sicherheit im Internet und Vereinfachung für Verwendung digitaler Daten

Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz der Bürger sowie die Sicherheit von Unternehmen im Internet. Beispielsweise gelten für Online-Shops erhöhte Anforderungen an den Schutz der Kundendaten und der IT-Systeme. Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist am 25.07.2015 in Kraft getreten. Ämter und Behörden speichern zunehmend Informationen digital. Daten, die der Informationsfreiheit unterliegen, dürfen zukünftig grundsätzlich weiterverwendet werden. Damit erleichtert die Bundesregierung der digitalen Wirtschaft, die Inhalte zu nutzen. Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist am 17.07.2015 in Kraft getreten.

Besserer Schutz von Kleinanlegern

Der Schutz von Kleinanlegern ist verbessert worden. Wer hochriskante Geldanlagen anbietet, hat Verbraucher umfassend und aktuell über mögliche Risiken zu informieren. Ein Prospekt muss alle wichtigen Informationen für die Anlagenentscheidung enthalten. Werbung ist mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. Wichtige Teile des Kleinanlegerschutzgesetzes sind seit dem 10.07.2015 in Kraft, einzelne Regelungen folgen zum 01.01.2016 und zum 03.01.2017.

Vereinfachungen bei Abwicklung von Erbfällen mit Bezug zu EU-Ausland

Für eine größere Rechtssicherheit und einfachere Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU sorgt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Immer mehr Menschen arbeiten in europäischen Nachbarländern oder verbringen dort ihren Lebensabend. Die neue Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht gilt, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Sie gilt ab 17.08.2015.

Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" wird erweitert

Die KfW-Bankengruppe erweitert ab 01.08.2015 ihr Programm "Energieeffizient Sanieren". Die Fördergrenze wird um sieben Jahre vorverlegt: Jetzt können auch Immobilienbesitzer einen Förderantrag stellen, die den Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt haben. Mit dem Programm werden Maßnahmen unterstützt, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern.

Energieausweise auch für kleinere öffentliche Gebäuden

Seit 01.05.2014 muss in größeren öffentlichen Gebäuden ab 500 Quadratmetern ein Energieausweis gut sichtbar ausgehängt sein. Seit dem 08.07.2015 gilt ein niedrigerer Grenzwert: Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises betrifft jetzt auch öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche ab 250 Quadratmeter, beispielsweise öffentliche Gebäude wie Standesämter oder kleinere Schulen.

Kampf gegen Rechtsextremismus

Die Bundesregierung setzt ihren Kampf gegen den Rechtsextremismus fort. Als weitere Konsequenz aus der NSU-Mordserie sollen Gerichte fremdenfeindliche Motive stärker berücksichtigen. Der Generalbundesanwalt wird frühzeitig in Ermittlungen eingebunden. Das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags tritt am 01.08.2015 in Kraft.