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Tarifeinheit

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BAG verpasst Tarifeinheit Nackenschlag

BAG verpasst Tarifeinheit Nackenschlag

Die Lokführergewerkschaft GDL zog wegen kollidierender Tarifverträge bis zum BAG – unterlag dort nun aber formal. Doch kippten die obersten Arbeitsrichterinnen und -richter das eigentlich vorgesehene Verfahren, mit dem festgestellt wird, welche Gewerkschaft im Betrieb die Mehrheit hat.

Keine Einwände gegen GDL-Streik
Es bleibt dabei

Keine Einwände gegen GDL-Streik

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant bis Mittwochmorgen weitergehen. Die Deutsche Bahn ist mit ihrem Eilantrag am Dienstag in zweiter Instanz vor dem LAG Hessen gescheitert. Damit dauern die Behinderungen für Millionen Fahrgäste an.

"Weselsky-Bashing hilft nicht weiter"
Interview

"Weselsky-Bashing hilft nicht weiter"

Streiks sind im Arbeitskampf offenbar nicht das letzte Mittel. Dabei sind viele der Regelungen, für die die GDL jetzt streikt, in den meisten DB-Betrieben gar nicht anwendbar, erklärt Richard Giesen. Ein Gespräch über allein gelassene Gerichte, Weselskys Denkfehler und ein mögliches neues Streikrecht.

EGMR weist Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz ab

EGMR weist Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 05.07.2022 die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz abgewiesen. Es liege kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor, so der EGMR. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) zeigte sich in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung enttäuscht. Das Tarifeinheitsgesetz gehöre in den Papierkorb, sagte dbb-Chef Ulrich Silberbach.

Arbeitnehmervereinigung erfolglos gegen Aberkennung der Tariffähigkeit

Arbeitnehmervereinigung erfolglos gegen Aberkennung der Tariffähigkeit

Der Arbeitnehmervereinigung "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." war auf Antrag konkurrierender Gewerkschaften und einiger Länder von Arbeitsgerichten die Tariffähigkeit aberkannt worden. Eine dagegen angestrengte Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht erachtete sie teilweise schon für unzulässig. Die Beschwerde sei auch unbegründet. Eine Verletzung der DHV in ihrer Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG scheide aus.

Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer Tarifverträge

Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer Tarifverträge

Die Deutsche Bahn wendet das Tarifeinheitsgesetz bei den eigenen Betrieben zurecht an. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist am Dienstag mit einer Klage gegen die Anwendung vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur die Tarifregelungen der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. Bei der Deutschen Bahn konkurriert die GDL mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

Streiks bei der Bahn - Ist das Tarifeinheitsgesetz gescheitert?

Streiks bei der Bahn - Ist das Tarifeinheitsgesetz gescheitert?

Die Stimmung bei der Deutschen Bahn könnte derzeit besser sein: Kundinnen und Kunden schimpfen, weil die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mit ihren Streiks tagelang den Zugverkehr lahmlegt. Und in der Belegschaft gilt das Arbeitsklima als vergiftet. Schließlich ringt neben der GDL auch die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Einfluss bei den Beschäftigten. Von gegenseitigen Beschimpfungen ist die Rede.

Warum gerade jetzt?

Warum gerade jetzt?

Die aktuellen Streiks bei der Deutschen Bahn kosten dem angeschlagenen Staatskonzern viel Geld und verursachen in der Urlaubszeit berechtigten Ärger beim Publikum – warum also dieses Spektakel, inszeniert von Claus Weselsky, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL), das sogar den Bundesverkehrsminister zur Forderung nach einer schnellen Schlichtung veranlasst hat?

Lokführer mit Eilantrag gegen Anwendung "fremder" Tarifverträge erfolglos

Lokführer mit Eilantrag gegen Anwendung "fremder" Tarifverträge erfolglos

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) ist mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, dass Bahnunternehmen ihre Tarifverträge anwenden und nicht die der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EGV). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verneinte bereits die Eilbedürftigkeit des Begehrens. Denn das Arbeitsgericht Berlin werde in Kürze in der Hauptsache verhandeln.

GDL scheitert mit Eilantrag zur Anwendung ihrer Tarifverträge

GDL scheitert mit Eilantrag zur Anwendung ihrer Tarifverträge

Im Streit um die Frage, welcher Tarifvertrag im Fall konkurrierender Gewerkschaften zur Anwendung kommt, hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) eine Schlappe einstecken müssen. Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der GDL auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) zurückgewiesen. Die GDL wollte mit der Verfügung ihren Tarifvertrag zur Anwendung bringen.