Lokführer mit Eilantrag gegen Anwendung "fremder" Tarifverträge erfolglos
Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) ist mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, dass Bahnunternehmen ihre Tarifverträge anwenden und nicht die der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EGV). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verneinte bereits die Eilbedürftigkeit des Begehrens. Denn das Arbeitsgericht Berlin werde in Kürze in der Hauptsache verhandeln.