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Neues Gesetz soll Fahrlehrer-Ausbildung verbessern

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Bundesregierung will die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern verbessern. Wie sie am 16.11.2016 mitteilte, hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Fahrschulen sollen nach der geplanten Neuregelung zudem durch Entbürokratisierungen entlastet werden. Mit dem Gesetzentwurf wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz soll am 01.01.2018 in Kraft treten.

Fachliche und pädagogische Qualität im Fokus

Insbesondere junge Fahranfänger sollen von einer qualitativ verbesserten Fahrschulausbildung profitieren. Dafür soll die pädagogische Überwachung der Fahrschullehrer bundeseinheitlich geregelt werden. Zur Bewertung der Ausbildung sollen zukünftig nicht mehr nur rein formale Kriterien herangezogen werden. Der Entwurf sieht vor, dass die fachliche und pädagogische Qualität der Fahrlehrerausbildung stärker im Fokus steht.

Entbürokratisierung der Ausbildung geplant

Die Bundesregierung wolle mit dem Gesetz aber auch die betriebliche Situation der Fahrschulen durch weitreichende Entbürokratisierung verbessern, heißt es in dem Entwurf. Gerade für die Kleinstbetriebe und "Ein-Personen-Firmen" unter den Fahrschulen sei das besonders wichtig. Auch sollen Anzeige- und Nachweispflichten überarbeitet und Ausbildungs- und Weiterbildungsregelungen erneuert werden. Diese Veränderungen sollen nach Angaben der Bundesregierung Entlastungen für Fahrschulen in Höhe von rund 85 Millionen Euro mit sich bringen.

Gesetz soll Problem des Nachwuchsmangels lösen

Darüber hinaus soll das Gesetz dem drohenden Nachwuchsmangel bei den Fahrlehrern entgegenwirken. Dazu sollen die Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf überarbeitet werden, so die Bundesregierung.